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Zürich

Nach Leerkündigung: Vermieterin der «Sugus-Häuser» scheitert mit Klage

Das Mietgericht Zürich hat die Kündigungen in den «Sugus-Häusern» für ungültig erklärt. Zu Ende dürfte der Rechtsstreit um die Kündigungen damit aber noch nicht sein.
Die Kündigungen in den drei «Sugus-Häusern» von Regina Bachmann sind gemäss Schlichtungsbehörde unrechtmässig.
Bild: Andrea Zahler (18.12.2024)

Überraschende Wende im Streit um die Kündigungen in den «Sugus-Häusern» an der Neugasse im Zürcher Kreis 5: Das Mietgericht ist nicht auf die Klage der Vermieterin gegen die Mieterschaft von 26 Wohnungen eingetreten. Grund seien nicht erfüllte Prozessvoraussetzungen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Deshalb tritt nun der Entscheid der Schlichtungsbehörde in Kraft. Gemäss diesem waren die im November und Dezember 2024 ausgesprochenen Kündigungen ungültig.

Die Schlichtungsbehörde hatte die Kündigungen in entsprechenden Entscheidvorschlägen bereits im vergangenen Sommer als unrechtmässig taxiert. Dagegen wollte Eigentümerin Regina Bachmann nun Klage beim Mietgericht einreichen. Gemäss Mitteilung hatte sie es jedoch versäumt, genauere Angaben zur Gegenpartei oder zum Streitwert zu machen. Deshalb bezeichnet das Mietgericht die Klage als unzulässig, und daher wurden die Entscheidvorschläge zu rechtskräftigen Urteilen.

Diesen Entscheid kann Bachmann ans Obergericht weiterziehen. Wird der Entscheid rechtskräftig, tritt eine dreijährige Sperrfrist bei den Kündigungen in Kraft. Das heisst, Bachmann dürfte der Mieterschaft für drei Jahre nur noch in Ausnahmefällen kündigen.

Ein Symbol für die Wohnkrise

Die Leerkündigung in den «Sugus-Häusern» ist die prominenteste der Schweiz. Und sie ist zu einem Symbol geworden für das, was gemäss linken Parteien im Wohnungsmarkt falsch läuft.

Über 100 Mietparteien hatten im November 2024, kurz vor Weihnachten, die erste Kündigung erhalten mit Frist im März 2025. Die Kurzfristigkeit hob diese Leerkündigung dann auch von anderen ab. Und zwar so sehr, dass auch der Zürcher Hauseigentümerverband das Vorgehen kritisierte. Ein Kündigungsschreiben im Dezember versetzte die Frist in den September 2025.

Der Fristerstreckung ging die Verhaftung des ehemaligen Verwalters Goran Zeindler voraus. Gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, Betrugs, Misswirtschaft und Geldwäscherei. Der umtriebige Immobilienunternehmer soll mit verschiedenen Unternehmen Gelder abgezweigt sowie unfertige Baustellen hinterlassen haben. Zeindler kam gemäss Medienberichten im Juli 2025 wieder auf freien Fuss. Dies offenbar nach einem teilweisen Geständnis und einem «Deal» mit der Staatsanwaltschaft.

Mit Ruhm bekleckerte sich auch Regina Bachmann nicht. Die Kündigung begründete die Eigentümerin offiziell mit einer anstehenden Totalsanierung. Gemäss Medienberichten plant sie allerdings Business-Apartments anstelle der 1990er-Jahre von ihrem Vater für erschwinglichen Wohnraum realisierten Häuser. Auf eine medienwirksame Protestaktion der Mieterschaft reagierte sie mit einem Transparentverbot an den Gebäuden. Bachmann selbst trat nie persönlich an die Öffentlichkeit.

Ein Teil der Mieterschaft hat ihre Wohnungen bereits aufgegeben. Sie sind nun online mietbar, als Airbnb-Wohnungen. Zu einem Vielfachen des vorherigen, verhältnismässig günstigen Mietpreises. (sho/chm)