Eigentlich ist es eine kleine Revolution, die mit der Revision des Stromversorgungsgesetzes angestossen wurde, eine Art lokale Marktöffnung. Denn ab 2026 können Eigenheimbesitzer, falls ihre Häuser in der gleichen politischen Gemeinde und im gleichen Netzgebiet stehen, nicht nur Strom für den Eigenbedarf produzieren, sondern ihn auch untereinander handeln.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.