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Deutschland

Sterbehilfe: Entwurf für Neuregelung

Knapp ein Jahr nach einem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts kommen in Deutschland aus dem Bundestag Vorstösse für neue gesetzliche Regelungen zur Sterbehilfe.
Der Bundestagsabgeordnete Karl Lauterbach (SPD) stellt in der Bundespressekonferenz eine Fraktionsübergreifende Initiative für die Neuregelung zur Sterbehilfe im Bundestag vor. Foto: Kay Nietfeld/dpa
Bild: Keystone/dpa/Kay Nietfeld

Eine Gruppe aus Abgeordneten von SPD, FDP und Linken stellte dafür am Freitag einen Entwurf vor. "Ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben darf es nicht nur auf dem Papier geben", sagte die FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr. Dazu gehöre, Zugang zu entsprechenden Medikamenten zu ermöglichen, was aber mit Schutzkonzepten zu flankieren sei.

Auch die beiden Grünen-Parlamentarierinnen Renate Künast und Katja Keul legten Vorschläge vor. Angestrebt werden eine Debatte ohne Fraktionsvorgaben im Bundestag und Neuregelungen noch vor der Bundestagswahl im Herbst.

Nach dem Urteil der höchsten deutschen Richter sei die Sterbehilfe derzeit straffrei, aber auch überhaupt nicht geregelt, sagte der SPD-Politiker Karl Lauterbach für die fraktionsübergreifende Gruppe. Die Richter hatten Anfang vergangenen Jahres ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmässigen Sterbehilfe gekippt, da es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzte.

Dabei hat "geschäftsmässig" nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet "auf Wiederholung angelegt". Das Urteil stösst eine Tür für organisierte Angebote auf - aber mit Regulierungsmöglichkeiten wie Beratungspflichten oder Wartefristen.

Mit dem Vorstoss will die Abgeordnetengruppe diesen Rechtsrahmen nun ausfüllen. "Im Zentrum stehe der freie Wille des Einzelnen", sagte Helling-Plahr. Der Gesetzentwurf sieht dafür ein "Recht auf Hilfe zur Selbsttötung" vor: "Jeder, der aus autonom gebildetem, freiem Willen sein Leben beenden möchte, hat das Recht, hierbei Hilfe in Anspruch zu nehmen."

Entsprechend soll auch ein "Recht zur Hilfeleistung" festgelegt werden, ausdrücklich aber keine Verpflichtung dazu. Für den Willen zum Suizid werden Bedingungen formuliert - etwa dass er "ohne unzulässige Einflussnahmen oder Druck" gebildet wurde und "von einer gewissen Dauerhaftigkeit und inneren Festigkeit getragen" ist.

Die Grünen-Abgeordneten Künast und Keul legten einen Entwurf für ein "Gesetz zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben" vor. Es gehe darum, Betroffenen endlich mit klaren Kriterien einen Zugang zu bestimmten Betäubungsmitteln zu schaffen, sagte Künast. Keul sagte, vor der Abgabe tödlicher Mittel sei eine verpflichtende Beratung angemessen und verhältnismässig, um die Selbstbestimmtheit und Dauerhaftigkeit des Sterbewunsches abzusichern. (sda/dpa)