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Invalidenversicherung

Ständeratskommission tritt auf 6. IV-Revision ein

Die Sozialkommission des Ständerats (SGK) teilt die Auffassung des Bundesrats, dass in den nächsten Jahren möglichst viele IV-Rentner in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Sie ist mit 12 gegen 1 Stimme auf die 6. IV-Revision eingetreten.

Vorher hatte sich die Kommission dagegen ausgesprochen, zuerst abzuwarten wie sich der Zustand der Invalidenversicherung aufgrund der bisherigen Reformschritte entwickelt. Die SGK lehnte mit 8 gegen 1 Stimme bei 2 Enthaltungen einen entsprechenden Ordnungsantrag ab, wie Kommissionspräsident Alex Kuprecht (SVP/SZ) vor den Medien sagte.

Die Kommission habe die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision grundsätzlich begrüsst. Es seien aber auch Zweifel geäussert worden, ob es tatsächlich gelingen werde, bis 2018 16'800 IV-Rentner zurück in den Arbeitsmarkt zu bringen und damit 12'500 volle IV-Renten überflüssig zu machen. Die SGK werde an ihrer nächsten Sitzung vom 19. und 20. Mai die Detailberatung durchführen.

Die 6. IV-Revision ist Teil einer Reformkaskade, mit der die Invalidenversicherung langfristig aus den roten Zahlen geführt und der Schuldenberg von 14 Milliarden Franken abgetragen werden soll. Dank der 4. und 5. IV-Revision konnte die Zunahme der Neurenten gestoppt werden.

Mit der letzten September vom Stimmvolk beschlossenen befristeten Erhöung der Mehrwertsteuer soll die Defizitwirtschaft gestoppt und Zeit für die 6. IV-Revision gewonnen werden. Mit dem nun beratenen ersten Teil der 6. IV-Revision will der Bundesrat die IV um 500 Millionen Franken entlasten. Der zweite Teil soll nochmals 500 Millionen Franken Einsparungen bringen.