Reden, die zu Hass und Gewalt aufrufen, sind ein Problem und mit den Schweizer Werten nicht vereinbar. Umso stossender ist es, wenn mit Schweizer Bundesgeldern finanzierte Nichtregierungsorganisationen (NGO) solche Hassreden mittragen oder unterstützen. Genau das ist die Sorge des Genfer GLP-Nationalrates Michel Matter. Für ihn sind die aktuellen Kontrollmechanismen des Bundes nicht genug wirkungsvoll.
Matter begründete seinen Vorstoss damit, dass «NGOs in arabisch-islamischen Welten nicht selten von fundamentalistischen Bewegungen wie dem radikalen Islamismus unterwandert werden» – und gleichzeitig von der Schweiz Unterstützungsbeiträge bekommen. Er denkt dabei etwa an NGOs, die mit der Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) in Verbindung stünden. Diese stehe auf der EU-Terrorliste.
Verträge verfügen bereits über entsprechende Klausel
NGOs, die sich an Hassreden beteiligen, sollen daher nicht länger Geld vom Bund erhalten. Matter will, dass der Bundesrat klar regelt, welche Kriterien bei der Finanzierung von NGO in der Schweiz und im Ausland angewendet werden. Zudem soll die Regierung wirksame Kontrollvorschriften erlassen.
Der Nationalrat stimmte seinem Vorstoss im März zu. Nicht aber der Ständerat, der die Motion am Dienstag stillschweigend ablehnte – und damit dem Bundesrat folgte. Ständerat und Bundesrat sind sich einig, dass die aktuelle Regelung ausreichend ist und kein Anpassungsbedarf besteht.
«Alle Verträge mit externen Partner beinhalten eine Antidiskriminierungsklausel», sagte Bundespräsident Ignazio Cassis. Diese erlaubt bei Verstössen, auch rückwirkend die Gelder zurückzufordern. Es habe zudem keine Vorwürfe im Nahen Osten gegeben, die sich bestätigt hätten, betonte Cassis. Die Motion ist damit erledigt. (abi)