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Ausserhalb der Bauzone

Ständeräte wollen illegale Bauten nach 30 Jahren stehen lassen

Illegale Bauten ausserhalb der Bauzonen sollen nach einer Verjährungsfrist von 30 Jahren stehen bleiben können. Das will die zuständige Kommission des Ständerats und folgt damit dem Nationalrat.

Die Ständeratskommission will eine Verjährungsfrist für illegale Bauten ausserhalb der Bauzonen. Nach 30 Jahren müssten sie nicht mehr abgerissen werden.  (Symbolbild)
Bild: Keystone

Die ständerätliche Raumplanungskommission (Urek) zeigt ein Herz für illegal erstellte Bauten ausserhalb der Bauzone. Neu soll es auch für diese eine Verjährungsfrist von 30 Jahren geben – analog zu Bauten innerhalb der Bauzone. Die Kommission stimmte einer entsprechenden Motion mit 6 zu 4 Stimmen zu, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Sie folgte damit dem Nationalrat, welcher der Motion im März grünes Licht gab.

Die Mehrheit stelle fest, dass die neuste Rechtssprechung eine Rechtsunsicherheit geschaffen habe, heisst es in der Mitteilung. Zudem würden viele Kantone eine Verjährungsfrist ausserhalb der Bauzone kennen. Daher soll die Regelung auf Bundesebene festgehalten werden. Zudem soll die Urek des Nationalrats gleich prüfen, ob sie das Anliegen in die laufende Revision des Raumplanungsgesetzes aufnehmen will.

Leiturteil des Bundesgerichts schafft Klarheit

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichts. Dieses ordnete Ende April 2021 den Rückbau von sämtlichen nicht bewilligten Bauten auf einem Grundstück in der Landwirtschaftszone im Kanton Luzern an . Die Luzerner Behörden drückten davor bei jenen illegalen Bauten und Anlagen ein Auge zu, die vor über 30 Jahren erstellt worden sind. Sie gingen davon aus, dass die Pflicht zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes verjährt sei – und zwar bei Bauten innerhalb wie ausserhalb der Bauzone.

Gemäss Bundesgericht verjährt der Rückbau aber nur bei Bauten innerhalb der Bauzone. Die Frist werde begründet mit der Rechtssicherheit und den praktischen Schwierigkeiten, nach mehr als 30 Jahren die tatsächlichen und rechtlichen Umstände noch abklären zu können. Bei Bauten ausserhalb der Bauzone gebe es diese Probleme hingegen nicht.

Dieses Leiturteil rief die Raumplanungskommission des Nationalrats auf den Plan: Sie reichte eine Motion ein, damit die Verjährungsfrist für illegale Bauten und Anlagen auch ausserhalb der Bauzone im Raumplanungsgesetz verankert wird. Bundesrätin Simonetta Sommaruga sprach sich in der Debatte gegen das Anliegen aus. «Ich frage mich, wen Sie schützen und belohnen wollen», sagte sie: «Wir gewinnen damit nichts, ausser die zu belohnen, die illegal gebaut haben.» (abi)