EU-Verträge

Staatsrechtler Paul Richli: «Das Stimmrecht des Volks wird auf gravierende Weise beschränkt»

Übernimmt die Schweiz EU-Recht nicht, kann Brüssel gegen Bern Strafmassnahmen verhängen. Das sehen die neuen EU-Verträge vor. Paul Richli, emeritierter Professor für öffentliches Recht, sagt, was das für die direkte Demokratie bedeutet.
Paul Richli, emeritierter Professor für öffentliches Recht Universität Luzern, plädiert dafür, die neuen EU-Verträge dem obligatorischen Referendum zu unterstellen.
Foto: Andrea Zahler

Im Sommer startet der Bundesrat die Vernehmlassung zu den EU-Verträgen. Paul Richli, emeritierter Professor für öffentliches Recht und einst Vizedirektor des Bundesamts für Justiz, hat eine Stellungnahme aus staatsrechtlicher Perspektive verfasst, die in politischen Kreisen auf grosse Beachtung stösst. Es geht um Fragen wie: Was bedeutet es für die direkte Demokratie, dass Brüssel sogenannte Ausgleichsmassnahmen verhängen kann, falls sich das Volk gegen die Übernahme von EU-Recht ausspricht? Soll die Weiterentwicklung der bilateralen Verträge dem Ständemehr unterstellt werden oder nicht? Beim Interview in einem kleinen Sitzungszimmer an der Universität Luzern, der er früher als Rektor vorstand, erklärt der 79-jährige Richli seine Argumente.

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