Urteil

SRG stellt Walliser Weinhändler als schwulenfeindlich dar und kassiert dafür zu Recht einen Rüffel

Ausgerechnet ein streng religiöser Geschäftsmann sündigt mit gepanschtem Wein: So präsentierte das Westschweizer Fernsehen Dominique Giroud den Zuschauern. Durfte es das? Jetzt hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zum Fall geäussert.

Der Moderator kündigte eine Reportage über die «dunklen Seiten» des Schweizer Weinmarkts an. 52 Minuten lang dauerte der Beitrag, der am 22. Januar 2015 im Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) ausgestrahlt wurde. Der Hauptfokus in der Sendung «Temps présent» lag auf der «Affäre Dominique Giroud» und dem mutmasslich illegalen Vermischen von Weinen. Der Walliser Weinhändler war zu diesem Zeitpunkt bereits als Steuerbetrüger verurteilt worden. Ein Strafverfahren wegen Weinpanscherei hatte die Waadtländer Staatsanwaltschaft jedoch wenige Monate zuvor eingestellt.

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