Dereinst bildete die Kirche das Zentrum des Gemeinwesens: sozial und nicht selten auch politisch. Glaubt man den Gegnern der SRG-Initiative, so nimmt heute ein eineinhalb Milliarden Franken schwerer, gebührenfinanzierter Medienkoloss eine vergleichbare Stellung ein: die SRG, als vermeintlich einzige Garantin «seriöser Information», der gemeinsamen kulturellen Öffentlichkeit und der Demokratie. Wird die SRG auf ihre Kernfunktion zurückgeführt und die Haushaltsabgabe auf 200 Franken reduziert, so würde man die Kirche ihrer ordnenden Stellung entheben und in der Logik der Gegner das Ende der besagten Begriffe einläuten.
Versinnbildlicht wird diese Auffassung im gewählten Sujet: «Gute Nacht, seriöse Information», skandieren die Initiativgegner auf Plakaten, auf denen im Hintergrund verzerrt ein Bild der Sendung «Tagesschau» zu erkennen ist – als habe die SRG das alleinige Patent auf seriöse Information gepachtet. Das verfehlt die mediale Realität und tut Abertausenden privaten Medienschaffenden Unrecht.
Ohne der SRG ihren vielfach eingehaltenen publizistischen Standard abzusprechen, ist die «seriöse» journalistische Informationsversorgung weit vielschichtiger als der rote Riese. Ein jüngst publiziertes Medienranking dreier Hochschulen zeichnete etwa die «Neue Zürcher Zeitung» als Medium mit der vielfältigsten Berichterstattung aus – ein Prädikat, das nach der eigenen Erzählung dem Service-public-Giganten hätte zufallen müssen.
Doch nicht nur der Leitspruch, auch die herangezogenen Beispiele überzeugen nicht. Niemand kann der Bevölkerung ernsthaft erklären, dass eine SRG mit einem Budget von 850 Millionen Franken die «Tagesschau» oder die Berichterstattung zum Lauberhornrennen einstellen würde. Dass mit solchen abwegigen Beispielen Kampagne geführt werden muss, illustriert, wie schwer sich vielerlei andere Formate rechtfertigen lassen – etwa «Shaolin Challenge», eine bald erscheinende SRF-Reality-Sendung über die meditative Selbstfindung von Prominenten in einem südkoreanischen Kloster.
Mit der Irreführung ist es indes noch nicht genug. So gelangt die schillernde «Allianz Pro Medienvielfalt» zur Auffassung, durch die SRG-Initiative gerate auch der Schweizer Film in Gefahr, den die SRG mit jährlich 34 Millionen Franken unterstützt. Mit Annahme der SRG-Initiative würde es still um die Schweizer Filmbranche, so die Proklamation.
Glatt unterschlagen bleibt dabei, dass aufgrund der zweifelhaften, aber geltenden «Lex Netflix» seit dem Jahr 2024 neu eine aktuell 30 Millionen Franken schwere Investitionspflicht für Streaminganbieter besteht, Schweizer Produktionen finanzieren zu müssen.
All jene Nebelpetarden der Initiativgegner dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, worum es wirklich geht: den Service public. Weitgehend unbeachtet bleibt, dass der Grundgedanke des heutigen verfassungsmässigen Auftrags der SRG aus der Ära des linearen Fernsehens stammt. Damals herrschte die Auffassung, Informationsinhalte würden für sich allein nicht konsumiert, und es bedürfe eines Vollprogramms, um die Bevölkerung zu erreichen. Diese Argumentation ist überholt; heute wird zielgerichtet konsumiert.
Die öffentliche Aufgabe sollte folglich nicht länger darin bestehen, mit der im internationalen Vergleich höchsten Rundfunkabgabe alles Mögliche anzubieten. Vielmehr sollte sie darin bestehen, für die Bevölkerung eine verlässliche Grundversorgung sicherzustellen und kosteneffizient einzuspringen, wo private Anbieter mangels wirtschaftlicher Rendite nicht tätig werden können. Diese Daseinsberechtigung kommt der SRG zu.
Die direktdemokratische Schweiz verdient eine öffentlich zugängliche, verlässliche Informationsquelle, und dies über alle Kanäle hinweg, vom UKW-Radio bis in die sozialen Medien. Aus diesem Grund war auch «No Billag» mit Recht abzulehnen. Die vorliegende Gebührensenkungsinitiative hingegen erzwingt eine Fokussierung auf das Wesentliche, während die Mittel zur Erfüllung des Grundauftrags gegeben bleiben. Der Schweizer Film wird weiter prosperieren, die «Tagesschau» ausgestrahlt, und auch die Demokratie bleibt unbeschadet. Die Kirche bleibt im Dorf.




