Wenn der Tod eines kranken Menschen unausweichlich sei, gebe es medizinische Mittel, um ein Sterben ohne Qualen zu ermöglichen, begründete Rubalcaba das Vorhaben.
Die sozialistische Regierung will das Gesetz im März zur Abstimmung stellen und damit die Rechte von Patienten, Angehörigen und den zuständigen Ärzten festschreiben. Die Regelung solle sich an bereits bestehenden Gesetzen zur Sterbehilfe in anderen europäischen Ländern orientieren, fügte Rubalcaba hinzu.
In der Schweiz soll die organisierte Sterbehilfe nach den Vorstellungen des Bundesrates künftig geregelt werden, trotz Kritik in einer Vernehmlassung. Im September beauftragte die Landesregierung das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), bis Ende Jahr einen Vorschlag auszuarbeiten.