Noch liegt das Datum in weiter Ferne, doch der Unmut ist bereits jetzt gross: Im März 2027 werden die ersten Ukrainerinnen und Ukrainer mit Schutzstatus S seit fünf Jahren in der Schweiz leben und dadurch die Aufenthaltsbewilligung B erhalten. Mit diesem Ausweis haben sie Anspruch auf gleich hohe Sozialhilfeleistungen wie Schweizerinnen und Schweizer. Die Kantone und Gemeinden rechnen deshalb mit Zusatzkosten von 300 Millionen Franken, wie der «Blick» diese Woche berichtete. Die Zentralschweizer Sozialdirektorinnen- und Sozialdirektorenkonferenz spricht von einschneidenden finanziellen Folgen.
Noch sind die Mehrkosten indes nicht in Stein gemeisselt. Die SVP-Fraktion und der Tessiner Lega-Nationalrat Lorenzo Quadri forderten im März mit Motionen, dass ukrainische Flüchtlinge nach fünf Jahren nicht automatisch eine Aufenthaltsbewilligung B erhalten sollen. Das soll den Anstieg der Sozialhilfekosten abwenden.
Der Bundesrat lehnt die beiden Motionen ab, wie aus seiner eben publizierten Antwort hervorgeht. Die Landesregierung habe verschiedene Massnahmen getroffen, um die Integration der Ukrainerinnen und Ukrainer in den Arbeitsmarkt zu verbessern, betont der Bundesrat. Nach dem Motto: Wer arbeitet, ist ohnehin nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen.
Kantone sollen mehr Spielraum erhalten
Doch weshalb soll die Stellung von Ukrainern anders sein als jene von vorläufig aufgenommenen Ausländern? Letztere haben nach fünf Jahren nicht automatisch Anspruch auf gleich hohe Sozialleistungen wie Schweizerinnen und Schweizer. Dem Bundesrat ist die unterschiedliche Behandlung von Personen mit Schutzstatus S und vorläufig Aufgenommenen zwar bewusst. Bereits vor einem Jahr lehnte er eine Angleichung der beiden Kategorien jedoch ab. Nun verweist er auf laufende Arbeiten: Im Rahmen der Asylstrategie 2027 werde ein Konzept zur Einbettung des Schutzstatus S in das Asylsystem geprüft. Diesen Arbeiten will er nicht vorgreifen.
Womöglich erhalten die Kantone aber mehr Spielraum. Ihnen drohen ab März 2027 auch deshalb Mehrkosten, weil der Bund mit dem Entlastungspaket 2027 den Beitrag an die Sozialhilfeleistungen für Ukrainerinnen und Ukrainer streicht, die länger als fünf Jahre in der Schweiz leben. Wie der Bundesrat schreibt, prüfen Bund und Kantone derzeit eine Anpassung der Asylverordnung, mit welcher «die Festlegung des Unterstützungsstandards» künftig in die Kompetenz der Kantone fallen solle. Anders gesagt: Kantone könnten entscheiden, ob sie bei der Sozialhilfe den tieferen oder den höheren Satz bezahlen wollen.
In der Junisession wird sich der Nationalrat in die Debatte einschalten – wenn er die Motionen von SVP und Lega behandelt.

