Soziale Sicherheit

Sie machen einen finanziellen Striptease: 256'000 Menschen beziehen Sozialhilfe

Einzelne Städte publizieren Zahlen zu Missbrauch. Die Stadt Winterthur reichte im letzten Jahr 80 Strafanzeigen ein.

Wer hat Anrecht auf Sozialhilfe?

Personen, die durch alle vorgelagerten sozialen Sicherungsnetze gefallen sind. Unterstützt werden auch Menschen, deren Einkommen und Vermögen nicht für den Lebensunterhalt reichen. Ein Drittel davon hat eine Erwerbsarbeit; es handelt sich um sogenannte Working Poor. 2024 bezogen 256'000 Menschen in der Schweiz Sozialhilfe. Das entspricht einer Quote von 2,9 Prozent. Die Hälfte aller Unterstützten ist nach einem Jahr nicht mehr auf Sozialhilfe angewiesen. Gesetzlich ist die Sozialhilfe auf Stufe Kanton und Gemeinde geregelt.

Wie hoch ist die Sozialhilfe?

Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe erarbeitet Richtlinien zur Höhe und Ausgestaltung der finanziellen Unterstützung. Für den Grundbedarf, vereinfacht gesagt das tägliche Leben, sehen die Richtlinien für eine Einzelperson 1061 Franken pro Monat vor. Für eine vierköpfige Familie sind es 2271 Franken. Übernommen werden auch die Kosten für Wohnen und Krankenkasse, falls die Prämienverbilligung nicht ausreicht. Dazu kommen situationsbedingte Leistungen wie Ausgaben für ausserschulische Aktivitäten der Kinder oder für die Ausbildung.

Welche Angaben verlangen die Behörden?

Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger müssen ihre finanzielle Notlage mit umfangreichen Dokumenten nachweisen. Dazu gehören unter anderem sämtliche Bankkonten, aber auch Miet- und Arbeitsverträge, Lohnauszüge und Steuerveranlagungen – ein eigentlicher finanzieller Striptease. Während der Unterstützung überprüfen die Behörden die Angaben in der Regel jährlich. Sobald sich die finanzielle Situation aufhellt, müssen Sozialhilfebezüger die Behörden darüber informieren.

Wie hoch ist die Missbrauchsquote?

National einheitliche Zahlen fehlen. In der Stadt Zürich beträgt sie zwischen 3,5 und 5 Prozent, wie sie auf Anfrage mitteilt. Einzelne Städte publizieren Zahlen, zum Beispiel Winterthur. 2025 belief sich die Missbrauchsquote auf 5,6 Prozent (298 Fälle). Die Stadt reichte 80 Strafanzeigen ein. Insgesamt forderte Winterthur etwas mehr als eine Million Franken zurück. In 201 Fällen lag die Deliktsumme unter 2500 Franken, in zwei Fällen über 50'000. Zum unrechtmässigen Bezug führten nicht deklarierte Einnahmen und Vermögenswerte.

Was unternehmen die Behörden gegen Sozialhilfemissbrauch?

«Die Behörden haben die Instrumente zur Missbrauchsverhinderung in den letzten Jahren systematisch weiterentwickelt», sagt Markus Kaufmann, Geschäftsführer der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe. Es finden regelmässig Gespräche statt, es werden Datenbanken wie das Motorfahrzeugregister abgeglichen, und je nach Kanton und Gemeinde kommen Sozialinspektoren zum Einsatz. Kaufmann sagt, die Behörden hätten aus der Missbrauchsdebatte in den Nullerjahren ihre Lehren gezogen. Die Instrumente gelte es so einzusetzen, dass Missbrauch zuverlässig erkannt werde, gleichzeitig aber die Persönlichkeitsrechte der ehrlichen Sozialhilfebeziehenden gewahrt werden. Erhärtet sich der Verdacht auf unrechtmässigen Bezug, können Leistungen eingestellt werden. Das ist etwa dann der Fall, wenn geforderte Unterlagen nicht eingereicht werden.

Schützt das Bankgeheimnis Sozialhilfebezüger?

Solange kein Verdacht auf Missbrauch besteht: Ja. Gibt es Indizien, können Bankbeziehungen für Abklärungen überprüft werden. Wegen des Bankgeheimnisses brauchen die Behörden aber eine Vollmacht der unterstützten Person, um die gewünschten Informationen zu erhalten. Vermögen im Ausland wird via den automatischen Informationsaustausch gemeldet.

Unter welchen Bedingungen dürfen Personen observiert werden?

Es braucht eine gesetzliche Grundlage auf kantonaler Ebene. Eine Observation stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre dar und muss verhältnismässig sein. Es braucht konkrete Verdachtsmomente. Im Zürcher Gesetz zum Beispiel ist als Voraussetzung festgehalten, dass Abklärungen sonst aussichtslos wären. In der Stadt Zürich gab es 2025 elf Anträge auf Observationen – bei 16'600 Sozialhilfebezügern.

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