
Ein Snowboarder, der im Skigebiet Zermatt von einer Gondelbahn bei einem Unfall verletzt wurde, erlebte eine böse Überraschung: Die Zermatt Bergbahnen fordern von ihm Schadensersatz von 27708,40 Franken wegen 40-minütigen Unterbruchs des Gondelbetriebs. Das berichtet der SonntagsBlick. In der Summe inbegriffen ist jeweils ein Getränkegutschein für die 201 betroffenen Fahrgäste.
Der erfahrene Snowboarder wollte bei der Talstation seine Bindungen lösen, rutschte aber auf dem abschüssigen Gelände ab und verhakte sich mit der Bindung im dünnen Absperrnetz, das Piste und Gondeltrassee trennt. Eine Gondel schlug ihm auf den Rücken, mit Verdacht auf Wirbelsäulenverletzung wurde er ins Spital Visp gebracht.
Als der Snowboarder die Bergbahnen telefonisch auf die Gefahrenquelle aufmerksam machen wollte, erfuhr er, dass der Bergbahnbetreiber gegen ihn vor Gericht gezogen sei. Dazu sagt Markus Hasler, CEO der Zermatt Bergbahnen AG: "Bei solchen Unfällen wollen wir grundsätzlich immer die Schuldfrage juristisch sauber abgeklärt haben".
Zum konkreten Verfahren wollte er sich nicht äussern. Die Gefahrenstelle haben die Bergbahnen inzwischen komplett neu und mit deutlich höheren Zäunen abgesichert.