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Parlament

Wirbel um Anzeige gegen Simon Michel: Immunität des FDP-Nationalrats wird nicht aufgehoben

Die zuständige Nationalratskommission will nicht, dass die Solothurner Staatsanwaltschaft gegen Michel ermittelt. Dafür ist jetzt der Grund für die Anzeige bekannt.
Simon Michel politisiert seit 2023 für die FDP im Nationalrat.
Bild: Alessandro della Valle/Keystone

Die Immunität des Solothurner FDP-Nationalrats Simon Michel wird nicht aufgehoben. Das hat die zuständige Kommission des Nationalrats ohne Gegenstimme entschieden, wie sie am Montagnachmittag mitteilte.

Der entsprechende Antrag der Solothurner Staatsanwaltschaft hat Anfang Monat für viel Wirbel gesorgt. Bekannt wurde damals, dass ein Unbekannter gegen Michel eine Strafanzeige wegen Ehrverletzung eingereicht hatte. Rasch wurde spekuliert, dass diese in Verbindung mit Johann Schneider-Ammann stehe. Michel hatte den alt Bundesrat in einem Post auf Linkedin als senil beschrieben, nachdem dieser sich in einem Gastbeitrag gegen die neuen EU-Verträge ausgesprochen hatte. Gegenüber dieser Zeitung hielt der Anwalt der Ammann-Gruppe später fest, dass die Anzeige nicht aus der Feder des alt Bundesrats stammt.

Wortgefecht in den Kommentarspalten war Auslöser

Nun ist klar, um welche Angelegenheit es in Wirklichkeit geht: Ein Mann behauptet, dass Michel ihn in den Kommentaren zu seinen Posts und Beiträgen auf Linkedin wiederholt als «von einer international renommierten Kapitalanlagegesellschaft bezahlten ‹Troll›» bezeichnet hat. Für den Zwist sorgten wiederum die neuen EU-Verträge, wie der Mitteilung der Immunitätskommission des Nationalrats zu entnehmen ist.

Die Kommission stuft die Simon Michel vorgeworfene Handlung als «nicht besonders schwerwiegend» ein, zumal der Ton der Diskussionen in den sozialen Medien «im Allgemeinen rauer ist als in anderen Kontexten». Der Schutz der Meinungsäusserungsfreiheit der Parlamentarier sei zudem im vorliegenden Fall höher zu gewichten als das Interesse an der Strafverfolgung des möglichen Delikts.

Als Nächstes muss sich die Schwesterkommission des Ständerats mit dem Gesuch der Staatsanwaltschaft befassen. Fürs Erste kann Simon Michel aber aufatmen. Gegenüber der nationalrätlichen Immunitätskommission hatte der FDP-Nationalrat eingeräumt, «sich unglücklich und unangebracht geäussert zu haben». Er bedauerte es laut der Mitteilung zudem, nicht abgeklärt zu haben, ob es sich beim Anzeigenerstatter um ein bezahltes Profil handelte oder nicht. Seine Aussagen sieht Michel durch die Meinungsfreiheit geschützt.

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