Das Bezirksgericht Hinwil ZH hat am Mittwoch einen 31-jährigen im Kanton Schwyz wohnhaften Schweizer und einen 30-jährigen im Kanton Zürich wohnhaften Schweizer wegen Gehilfenschaft zu Diskriminierung und Aufruf zu Hass zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Der 31-Jährige erhielt 110 Tagessätze zu 100 Franken, der 30-Jährige 100 Tagessätze zu 100 Franken. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Die beiden Männer sind einschlägig bekannte Mitglieder der rechtsextremen Szene. Gegen den Älteren läuft derzeit ein anderes Verfahren, der 30-Jährige ist mehrfach wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte verurteilt worden.
Das neueste Urteil geht zurück auf ein Neonazi-Konzert vom 18. Juni 2022 in einem Pfadfinderheim in Rüti im Zürcher Oberland. Die beiden Verurteilten hatten dem Verwalter des Pfadiheims zwei Tage zuvor per E-Mail eine Reservationsanfrage geschickt. Dafür haben sie eigens eine neue Mailadresse erstellt.
Sie gaben dabei wahrheitswidrig an, für eine Wandergruppe kurzfristig eine Unterkunft zu suchen, da am angeblich ursprünglich gebuchten Übernachtungslokal ein Wasserschaden entstanden sei. Der Hüttenwart sandte ihnen eine Checkliste zur Nutzung des Pfadiheims. Die beiden Verurteilten übernahmen dieses selbstständig ohne direkten Kontakt zum Verwalter.
Die Spuren führen zum Netzwerk «Blood & Honour»
Am Samstagnachmittag des 18. Juni tauchten rund 57 Personen aus mehreren Kantonen sowie aus Deutschland und Frankreich beim Pfadiheim Rüti auf. Sie waren angereist für einen «Balladen- & Liederabend». Dieser war auf einem Flyer ohne genaue Ortsangaben beworben worden. Angekündigt war ein Auftritt der Rechtsrock-Band Oidoxie um Frontsänger Marko Gottschalk. Gegen ihn wird wegen des Auftritts in Rüti ein separates Strafverfahren geführt.
Gottschalk und seine Gruppe gehören zu den wichtigsten Akteuren von Blood & Honour, einem internationalen, militanten Musik-Netzwerk der rechtsextremen Szene. Das Netzwerk vereint rechtsextreme Bands, Konzertveranstalter und Labels. Über Konzerte wird Geld für rechtsextreme Strukturen gesammelt und es sollen junge Leute mit der Neonaziszene in Berührung gebracht werden.
Wie die NZZ kurz nach dem Konzert in Rüti schrieb , hätte der Anlass eigentlich auf St.Galler Kantonsgebiet stattfinden sollen. Weil die dortigen Behörden Wind von der Sache bekommen hatten, wurde das Rechtsextremen-Konzert kurzfristig nach Rüti verlegt. Trotz Hinweisen der St.Galler Behörden an die Nachbarkantone konnte das Konzert ungestört losgehen.
Doch der braune Musikabend flog auf, weil zufällig in der Nähe Anwesende sowie Anwohner eines angrenzenden Wohnquartiers aufgrund von ungewohntem Lärm die Polizei verständigt hatten. Gut hörbar sollen die Konzertbesucher laut Anklageschrift nationalsozialistische Parolen wie «Sieg Heil», «Judendreck», «Ausländer raus» oder «Juden raus» geschrien haben und dazu aufgerufen haben, das «Land vom Judendreck zu säubern».
Die herbeigerufenen Polizeibeamten nahmen die Personalien der Anwesenden auf und wiesen gemäss NZZ zwei Dutzend Teilnehmer weg. Die übrigen Neonazis hätten vor Ort genächtigt, weil sie zu betrunken waren, um noch nach Hause zu gehen.
Judenfeindliches Gedankengut weiterverbreitet
Die Veranstaltung habe zum Ziel gehabt, judenfeindlichem Gedankengut gemeinsam nachzuleben, sich gegenseitig darin zu bestärken und dieses Gedankengut weiterzuverbreiten, heisst es in der Anklageschrift. Dieses Ziel hätten die Beschuldigten beabsichtigt oder zumindest in Kauf genommen.
Die beiden angeklagten Männer schwiegen laut SRF vor Gericht zu den Vorwürfen und beantworteten nicht einmal die Fragen des Richters zu ihren persönlichen Verhältnissen . Ihre Verteidiger hatten während des Prozesses Freisprüche gefordert. Es sei nicht mit dem Singen von rechtsextremen Parolen zu rechnen gewesen. Ausserdem habe das Konzert im privaten Rahmen stattgefunden, wo die Antirassismus-Strafnorm nicht anwendbar sei.
Der Staatsanwalt hingegen rief das Gericht gemäss Keystone-SDA dazu auf, ein Zeichen zu setzen. Die Anklage hatte für den 30-Jährigen eine bedingte Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 100 Franken und den Widerruf einer bedingt ausgefallenen Geldstrafe aus einem Urteil vom Februar 2022 verlangt. Für den 31-Jährigen hatte sie eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 100 Franken sowie eine Busse von 2000 Franken gefordert.
