
Das Gericht in Pattaya entschied, dass Müller den thailändischen Untersuchungsbehörden weiterhin zur Verfügung stehen muss. Bis zum nächsten Termin Anfang April darf er aber in die Schweiz zurückkehren, wie das Schweizer Fernsehen (SF) mitteilte.
Laut Communiqué ist SF-Chefredaktor Ueli Haldimann erleichtert darüber, "dass Christoph Müller ausreisen und seine Arbeit bei uns wieder aufnehmen kann". Müller und das Schweizer Fernsehen würden sich gegenüber den thailändischen Behörden kooperativ verhalten. "Wir sind sicher, dass sich die ganzen Vorwürfe schon bald in Luft auflösen werden", so Haldimann.
Müller war am 27. Februar bei seiner Einreise verhaftet worden. Die thailändische Polizei führte ihn zeitweise in Handschellen ab. Nach 24 Stunden liess sie Müller gegen Kaution frei und nahm ihm den Pass ab.
Der Haftbefehl stammt aus dem Jahr 2006. Müllers Verhaftung stand im Zusammenhang mit einer Verleumdungsklage wegen eines im Jahr 2002 vom Schweizer Fernsehen ausgestrahlten Films von Müller. Die Klage kam von einer Spendenorganisation, die einem in Thailand lebenden Schweizer nahe steht.
Dieser Mann, ein gelernter Bierbrauer, trat über Jahre in Asien als falscher Arzt auf und führte mehrere sehr umstrittene Hilfswerke. Für diese sammelte er in der Schweiz Spenden.