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Schweiz [News Service]

Selbstständige und GmbH-Inhaber erhalten länger Erwerbsersatz

Der Bundesrat verlängert den Corona-Erwerbsersatz bis Ende Juni und weitet ihn aus. Wer eine hohe Umsatzeinbusse erleidet, soll ebenfalls Geld erhalten. Damit setzt der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments um.
Bundesrat Alain Berset gab am Mittwoch die Verlängerung des Erwerbsersatzes bekannt.  (Keystone)

(rwa) Viele Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung seien stark von den Coronamassnahmen betroffen, auch wenn sie ihr Unternehmen nicht schliessen müssen, betont der Bundesrat. Ihr Anspruch auf Erwerbsersatz bleibt auch weiterhin bestehen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die entsprechenden Verordnungen verabschiedet. Die neue Regelung tritt rückwirkend auf den 17. September in Kraft und ist befristet bis Ende Juni, wie es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Sozialversicherungen heisst.

Mit dem Entscheid nimmt der Bundesrat ein Anliegen des Parlaments auf. Bei den Beratungen des neuen Covid-Gesetzes hatten National- und Ständerat beschlossen, den Erwerbsausfall weiter zu entschädigen und den Kreis der Berechtigten auszuweiten. Neu haben auch Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung – sogenannte GmbH- oder AG-Inhaber – Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz, wenn sie ihre Tätigkeit auf Anordnung der Behörden einstellen mussten. Dies gilt auch für den Fall eines Veranstaltungsverbots, wenn sie dafür eine Leistung erbracht hätten.

Einen Anspruch geltend machen kann auch jemand, wenn seine Erwerbstätigkeit wegen den Coronamassnahmen des Bundes massgeblich eingeschränkt ist. Voraussetzung ist, dass er einen Umsatzverlust von mindestens 55 Prozent im Vergleich zum Schnitt der Jahre 2015 bis 2019 erleidet. Die Betroffenen müssen die Umsatzeinbusse deklarieren und begründen, wie sie auf die Einschränkungen des Bundes zurückzuführen ist. Der Bund überprüft die Angaben mit Stichproben.