Die Armee nimmt das Aargauer Obergericht ein. Hier tagt das Militärappellationsgericht. Luftwaffenoffiziere und Vertreter der Flugsicherungsfirma Skyguide gruppieren sich vor dem Saal. Sie tuscheln angespannt. Das Gericht wird ein Urteil verkünden, das für die Flugsicherheit von Bedeutung sein wird.
Worum geht es?
Am 29. August 2016 zerschellte ein Kampfjet der Schweizer Armee im Sustenmassiv. Der 27-jährige Pilot war auf der Stelle tot. Wer ist schuld? Die Militärjustiz benötigte siebeneinhalb Jahre und 6000 Seiten Akten, um eine erste Antwort zu finden.
Vor einem Jahr verurteilte sie den im Einsatz stehenden Fluglotsen wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen. Er habe den Tod des Piloten zu verantworten, weil er ihm nach einem Abbruch der Radarverbindung zwischen den Jets eine zu tiefe Flughöhe zugewiesen habe. Den vorausfliegenden Militärpiloten sprach das Gericht hingegen frei. Er startete zwar zu steil, beging damit aber keine Sorgfaltspflichtverletzung.
Der Lotse kämpft für einen Freispruch. Der militärische Staatsanwalt hingegen fordert für beide Angeklagten bedingte Geldstrafen von 90 Tagessätzen.
Warum ist das wichtig?
In hundert Jahren verzeichnete die Luftwaffe 350 Unfalltote. In jüngster Zeit sind Todesfälle seltener geworden. Deshalb gilt es, aus jedem Unfall etwas zu lernen.
In der Fliegerei sind Abstürze meistens auf eine Verkettung unglücklicher Umstände zurückzuführen. So auch in diesem Fall. Der Verteidiger des Lotsen zählte 16 Faktoren auf und sprach von einem Systemversagen. Der Strafprozess zeigt, wie heikel der Job im Radarraum ist. Ein Fehler kann schwere Folgen haben.
Wie lautet das Urteil?
Das Militärappellationsgericht benötigt nur einen Morgen lang Zeit, um den Fall zu beraten. Dann verkündet es seinen Entscheid: Der 42-jährige Lotse ist schuldig wegen fahrlässiger Tötung. Der 41-jährige Pilot ist unschuldig. Das Urteil und das Strafmass bleiben gleich. Der Lotse muss Verfahrenskosten von 40’000 Franken übernehmen.
Der Richter erklärt die Pflicht des Fluglotsen: Er musste den Jets unterschiedliche Flughöhen zuweisen, um sie zu trennen und eine Kollision zu verhindern. Dazu gehöre, eine Mindesthöhe zu berücksichtigen, damit der Jet sicher über das Gebirge gelange.
Der Lotse hätte von Anfang an eine höhere Flughöhe angeben müssen. Er hätte aber auch zuerst eine tiefere Zahl anordnen können und in den Sekunden danach den Kampfjet wieder steigen lassen, urteilt das Gericht.
Der Tatbestand der fahrlässigen Tötung setzt Kausalität voraus: Der falsche Funkspruch muss zum Tod des Piloten geführt haben. Diese Voraussetzung sieht das Gericht als erfüllt an.
Nach dem fatalen Funkspruch verstrichen 58 Sekunden, bis das Flugzeug am Vorder Tierberg zerschellte. Hätte die Zentrale in dieser Zeit das Problem lösen können? Der Gerichtspräsident gibt wieder dem Lotsen die Schuld. Dieser hätte das Problem früher melden sollen.
Der Richter spricht zwar ebenfalls von einer Verkettung unglücklicher Umstände und erwähnt die schwierigen Arbeitsbedingungen des Fluglotsen im veralteten Radarraum. Hinzu komme der Stress. Zudem sei der Lotse in seiner Ausbildung ungenügend auf das Problem vorbereitet worden. Der Richter betont auch die Absicht des Lotsen: «Sie wollten eigentlich Leben retten.» All diese Punkte zählt er auf, um die Schuld zu relativieren. Deshalb fällt das Urteil relativ mild aus.
Und zum Piloten: Dieser sei zwar zu steil gestartet, doch damit habe er den Tod seines Kollegen nicht verursacht.
Wie fallen die Reaktionen aus?
Der Fluglotse verlässt den Saal mit wässrigen Augen. Er läuft aber nicht davon, sondern bleibt im Gang des Gerichts stehen und nimmt Umarmungen entgegen. Ihm fehlen die Worte. Auch der Sicherheitschef von Skyguide tröstet ihn.
Der militärische Staatsanwalt äussert sich zufrieden, obwohl er mit seinen Anträgen nicht durchgekommen ist. Das Urteil sieht er als wichtigen Schritt, um Rechtsfrieden zu finden.
Hinter ihm steht der Vater des gestorbenen Piloten. Er sagt: «Für mich wendet das Gericht mit dem Urteil eine Seite, doch das Buch ist nicht zu Ende.» Der Verlust seines Sohnes werde ihn wohl für immer belasten.
Was hat die Luftwaffe gelernt?
Direkt nach dem Unfall erhöhte die Luftwaffe den Mindestabstand beim gestaffelten Start zweier Jets: von 15 bis 20 Sekunden auf mindestens 20 Sekunden. Bei einer Geschwindigkeit von 600 Stundenkilometern machen die 5 Sekunden einen grossen Unterschied aus. Zudem: Bei einem Radarabbruch muss der vorausfliegende Jet nun sofort nach oben ausweichen, um Platz zu schaffen.
Umstritten ist, wie die Technologie angepasst werden muss. Die militärischen Untersuchungsrichter stellten schon früh zwei Forderungen auf.
Die Luftwaffe solle ein neues Rundsuchradar mit 3D-Darstellung der Abflüge beschaffen. Der Lotse sass vor einem Bildschirm, der die Jets lediglich als zwei Punkte darstellte.
Die Luftwaffe solle direkte Telefonverbindungen vom Radarraum in Meiringen zu den Verantwortlichen in der Zentrale in Dübendorf einrichten. Beim Unfall verlor der Lotse Zeit durch einen Ringruf.
Eine Recherche von CH Media zeigte, dass beide Forderungen bis heute nicht erfüllt sind. Die Flugsicherungsfirma Skyguide bestätigte dies auf Anfrage. Die Luftwaffe reagierte darauf mit einer «Richtigstellung» , in der sie aber die wichtigsten Fakten bestätigte. Der Fall hat einen Kampf um die Deutungshoheit der Flugsicherheit ausgelöst.
In der zivilen Fliegerei gilt: «Safety first». Bei der Luftwaffe gilt: «Mission first - safety always». Skyguide arbeitet für beide Bereiche und gerät dabei in einen Zielkonflikt.



