«Wer in spekulativer Absicht eine Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Landeswährung zu schädigen (...) wird mit Gefängnis oder mit Busse bis zu Fr. 100'000 bestraft.» Mit diesem dringlichen Beschluss wollte der Bundesrat am 19. Juni 1936 die Spekulation gegen den Schweizer Franken unterbinden. Was heute vielleicht wie eine historische Kuriosität wirkt, war damals bitterer Ernst.
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