
Über 800 kriminelle Organisationen sind europaweit aktiv, viele davon in der Schweiz. Hier laut Schweizer Behörden vor allem im Geschäft mit Drogen, Geldwäsche, Menschenhandel, illegalem Glücksspiel. «Organisierte Kriminalität kann in einem schleichenden Prozess die Demokratie untergraben», sagte Bundesrat Beat Jans am Freitag vor den Medien, als er die neue Strategie gegen die Organisierte Kriminalität vorstellte. Sie wurde von Bundesrat und Kantonen verabschiedet und hat drei strategische Ziele: Erkennen, verhindern, bekämpfen der kriminellen Strukturen.
Karin Kayser-Frutschi, höchste kantonale Polizeidirektorin, sagte: «Organisierte Kriminalität ist ein hoch lukratives Geschäftsmodell.» Die Kantone begrüssten es «ausdrücklich», dass die Strategie «gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei Geldwäscherei, Vermögensabschöpfung und digitalen Beweismitteln» aufzeige.
Eva Wildi-Cortés, Chefin des federführenden Bundesamts für Polizei Fedpol, sagte, die verstärkte Bekämpfung der Geldwäscherei schütze auch den Finanzplatz.
Die angedachten Massnahmen reichen von Verbesserung des Lagebilds und Sensibilisierung und Schulung der Behörden über die verstärkte nationale und internationale Zusammenarbeit bis hin zu schärferen Gesetzen und mehr Ressourcen. Die Umsetzung erfolgt über einen Nationalen Aktionsplan, der bis Ende 2026 vorliegen soll.
Verbessert werden soll etwa der Meldefluss. «Private, Unternehmen sowie Verwaltungsbehörden» wüssten heute oft nicht, welche verdächtigen Vorgänge und Akteure sie wo melden könnten und dürften, Stichwort Amtsgeheimnis. Gesetzesanpassungen sollen Abhilfe schaffen. Personen, die melden, sollen geschützt werden.
Thema wird auch die Einführung einer Kronzeugenregelung. Die Abklärungen laufen, der Bundesrat muss im Auftrag des Parlaments einen Bericht vorlegen. Sämtliche Strafverfolger bezeichnen die Kronzeugen als unverzichtbares Instrument für das Knacken der Mafia-Strukturen. Politisch fand dieses Instrument bisher jedoch keine Mehrheit.
Geldwäscherei im Visier
Besonders ins Visier kommt die Geldwäscherei. Verfolgung und Nachweis der Geldwäscherei sollen erleichtert werden. «Verdächtige Vermögenswerte» sollen «einfacher und rascher» eingefroren und später eingezogen werden können.
Kriminellen, die sich teure Anwälte leisten können, kommen heute in der Schweiz zudem die weitgehenden Verteidigungsrechte im Strafverfahren entgegen. Sie können bei Zeugeneinvernahmen anwesend sein und die Auswertung beschlagnahmter Daten und Akten mit Beschwerden jahrelang verzögern. Diese Rechte sollen künftig eingeschränkt werden.
Weiter wird geprüft, «polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung der OK» einzuführen – in Anlehnung an die polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus. Die Polizei könnte bei konkreten Anhaltspunkten deutlich schneller einschreiten. Auch Meldepflichten, Kontaktverbote, Ein- und Ausgrenzungen sowie ähnliche Massnahmen wären damit denkbar.
Aktiv gegen die Mafia wird auch die GLP-Fraktion in Bern. Sie reichte mehrere Vorstösse ein. Unter anderem stellt sie die Einführung der Beweislastumkehr bei der Vermögenseinziehung zur Diskussion. Betroffene müssten künftig beweisen, dass ihre Vermögenswerte legal erwirtschaftet wurden. Zudem will die GLP wissen, wie und ob der Bundesrat die Einflussnahme, etwa durch Geldflüsse, der organisierten Kriminalität auf «staatliche Verwaltungen, Justiz und Politik» verhindere.


