Seit 2017 gilt die Personenfreizügigkeit mit der EU auch für Kroatien – in den ersten zehn Jahren hat die Schweiz aber das Recht, den Zugang kroatischer Staatsangehöriger zum Schweizer Arbeitsmarkt zu beschränken, wenn gewisse Schwellenwerte überschritten werden. Dies war im laufenden Jahr der Fall: Am Mittwoch beschloss der Bundesrat deswegen, die sogenannte Schutzklausel zu aktivieren.
Ab dem 1. Januar wird die Schweiz damit für eine begrenzte Zeit wieder Kontingente für die Bewilligungen B und L einführen. Zur Verfügung stehen werden für Kroatinnen und Kroaten gemäss einer Mitteilung 1150 neue Bewilligungen B und 1007 neue Bewilligungen L.
Kroatische Staatsangehörige sind in der Schweiz vor allem in der verarbeitenden Industrie und im Baugewerbe gefragt, ebenso im Gastgewerbe, im Handel und bei der Arbeitsvermittlung. (wap)