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Laserpointer

Schutz vor Laserpointern unumstritten

Der Besitz von gefährlichen Laserpointern dürfte in der Schweiz schon bald verboten werden. In der am Donnerstag abgeschlossenen Vernehmlassung sind die entsprechenden Bestimmungen weitgehend unbestritten gewesen. Sie dienen vor allem auch dem Schutz der Piloten.
Die missbräuchliche Verwendung von Laserpointern hat in den letzten Jahren immer wieder für Aufsehen gesorgt. Nun soll der Besitz der gefährlichen Laserpointer definitiv verboten werden. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE/AP/MICHAEL PROBST

Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) in der ersten Hälfte des nächsten Jahres verabschiedet, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf Anfrage mitteilte. Möglicherweise wird es noch Übergangsfristen geben.

Die Verordnung sieht vor, dass nur noch Laserpointer der Klasse 1 in Innenräumen verwendet werden dürfen. Alle anderen Klassen oder jene Geräte, die nicht ausdrücklich als der Klasse 1 zugehörend gekennzeichnet sind, werden ebenfalls verboten.

Nicht nur der Verkauf, sondern auch die Ein- und Durchfuhr sowie der Besitz von Laserpointern werden verboten. Wer vorsätzlich einen verbotenen Laserpointer einführt, besitzt oder verwendet, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft.

Gefährliches Blenden von Piloten

Vor allem in der Luftfahrt, aber auch im öffentlichen und privaten Verkehr ist es immer wieder zu Blendattacken mit Laserpointern gekommen. Dies zeigen auch aktuelle Zahlen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL). So sind dem Amt beispielsweise im vergangenen Jahr 103 Fälle von geblendeten Piloten gemeldet worden. 2016 sind es 87 Fälle gewesen und 2015 sogar 123 Fälle.

In diesem Jahr sind es bisher lediglich 21 Fälle gewesen. Allerdings geht das BAZL von einer grossen Dunkelziffer aus. Wer die Besatzung eines Luftfahrzeugs mit einem Lasergerät blendet, macht sich der Störung des öffentlichen Verkehrs und allenfalls der Körperverletzung strafbar. Beobachtungen von Blendversuchen an Besatzungen sollten direkt den zuständigen Kantonspolizeien gemeldet werden.

Jede Blendung eines Piloten durch eine plötzlich auftretende starke Lichtquelle kann laut BAZL fatale Folgen haben. Durch die Bündelung der Lichtstärke reicht beispielsweise bereits ein etwas stärkerer handelsüblicher Laserpointer für Lichtbildpräsentationen aus, um die Sicht eines Piloten massiv zu beeinträchtigen.

Im Abstand von rund 350 Metern mit einem derartigen Laser angestrahlt, vermag der Pilot eine vor ihm liegende Piste praktisch nicht mehr zu erkennen. Er befindet sich also plötzlich in einer Art "Blindflug".

Jeder Zehnte wurde schon geblendet

Laut einer Bevölkerungsbefragung vor fünf Jahren sind seit dem Aufkommen der Laserpointer hochgerechnet elf Prozent der Schweizer Bevölkerung schon einmal durch Laserpointer geblendet worden. Dabei waren unter 25-Jährige mit gut 20 Prozent besonders betroffen.

Über zehn Prozent der Geblendeten haben im Moment des Vorfalls ein Fahrzeug gesteuert. Und mehr als ein Fünftel der Geblendeten hat Wahrnehmungsstörungen durch Nachbildeffekte erlitten. Hochgerechnet haben sich über 40'000 Menschen wegen eines Laserpointer-Unfalls ärztlich behandeln lassen. Schadensausmass und Therapieverlauf der Behandlungen sind nicht erhoben.

Die Auswirkungen können aber gravierend sein. Im schlimmsten Fall drohen lebenslang bleibende Schäden: Verletzungen von Augen durch Laserpointer sind in gut 70 medizinischen Publikationen dokumentiert, wie das BAG weiter bekannt gab.

Strahlungsanteile im sichtbaren und nahen infraroten Bereich, die auf die Netzhaut auftreffen, werden durch die Hornhaut und die Augenlinse verstärkt, welche die Strahlung auf die Netzhaut fokussieren. Dadurch treten auf der Netzhaut Strahlungsenergien auf, die bis 100'000 Mal grösser sind als die Strahlungsenergie des ursprünglichen Laserstrahls.

Kinder oft unbeabsichtigt Opfer

Die Bandbreite der Konsequenzen reichen von verschwommenen Sehen bis hin einer dauerhaften Sehbehinderung wie den Verlust des zentralen Sehvermögens. Oft verletzten sich Kinder, die unbeabsichtigt und im Unwissen über die Gefährlichkeit mit Laserpointern spielen und sich dabei selber verletzten oder Freunde schädigen.

Sämtliche Laserpointer können Menschen blenden und dabei Irritationen, Nachbilder oder einen kurzzeitigen Sehverlust auslösen. Neben der Luftfahrt und dem öffentlichen und privaten Verkehr sind auch Sicherheitsdienste und Polizei sowie Sportlerinnen und Sportler betroffen.

So muss sich beispielsweise die Polizei bei Demonstrationen speziell gegen Laserstrahlen schützen. Zahlreiche Polizeikorps und auch Helikopterpiloten sind inzwischen mit Laserschutzbrillen ausgerüstet worden.

Veranstalter internationaler Sportveranstaltungen fürchten heute grosse Reputationsschäden und Schadenersatzforderungen, sollten auf Grund von Laserpointerattacken Athletinnen und Athleten verletzt oder deren Leistungen und Resultate verfälscht werden. (sda)