
Ein 38-jähriger Mann will an seinem Wohnort Wallisellen seinen BMW in die Tiefgarage fahren. Dazu kommt es nicht an diesem Mittwoch, 6. April 2022, aber nicht. Eine Sondereinheit der Kantonspolizei Zürich stoppt ihn. Die Situation eskaliert. Der Mann zückt blitzschnell eine Selbstladepistole und erschiesst seine 28-jährige Freundin auf dem Beifahrersitz. Zwei Polizisten eröffnen das Feuer. Auch der Täter stirbt. Im Kofferraum entdeckt die Polizei ein regelrechtes Waffenarsenal inklusive Munition.
Bei dem Getöteten handelte es sich um einen deutschen Staatsangehörigen, der sechs Tage zuvor Christoph Berger, den damaligen Präsidenten der eidgenössischen Impfkommission, etwa eine Stunde lang entführt hatte. Der Mann hatte sich als Polizist verkleidet und Berger unter dem Vorwand, dieser befinde sich in Gefahr, ins Auto gelockt. Es war die Zeit, als die Omikronvariante dominierte und Berger wegen der Impffrage im Fokus des öffentlichen Interesses stand.
Schulden und Impfgegner
Der Deutsche fuhr Berger in einen Wald im Gebiet Pfannenstiel. Er drohte ihn zu töten und gegen seine Familie vorzugehen, falls er ihm in den nächsten Tagen nicht 300'000 Franken übergebe. Berger willigt ein und kommt frei. Am folgenden Mittwochmorgen trifft ein Mail zu den Übergabemodalitäten ein. Der Polizei gelingt es, den Entführer und Erpresser zu identifizieren. Er pflegte einen luxuriösen Lebensstil und wollte sich mit dem Geld aus der Schuldenfalle befreien. Beruflich lief es nicht rund, eine App für Nachbarschaftshilfe floppte. Auch die Coronapolitik missfiel ihm, er war Impfgegner. «Jetzt ist es fertig mit diesem verdammten Impfstoff, diesem Gift!», sagt er Berger.
Nach einem Schusswaffengebrauch durch die Polizei wird automatisch abgeklärt, ob dieser rechtens war. Die Staatsanwaltschaft bejahte diese Frage und stellte das Verfahren gegen vier Polizisten ein, die beim Einsatz dabei und in die Einsatzplanung involviert waren. Angehörige des Deutschen erhoben dagegen Beschwerde. Sie werfen der Polizei ein Tötungsdelikt vor.
Das Zürcher Obergericht hat jetzt aber den Polizeieinsatz als verhältnismässig eingestuft. Die Schussabgaben seien als Notwehr und Notwehrhilfe gerechtfertigt gewesen, um eine unmittelbar grosse Gefahr für Leib und Leben der Freundin und der Polizisten abzuwenden, teilte das Gericht am Dienstagmorgen mit. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann vor Bundesgericht weitergezogen werden.
