Kommentar

Mehr Prüfungszeit für Privilegierte? Beim Nachteilsausgleich läuft etwas schief

Mit dem sogenannten Nachteilsausgleich erhalten immer mehr Lernende mehr Zeit für Prüfungen. Auf den ersten Blick ist die Idee gut, die dahinter steht. Die kritischen Stimmen häufen sich aber.

Die Idee dahinter ist gut. Wer eine nachgewiesene Beeinträchtigung wie eine Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche hat, erhält bei Prüfungen einen Nachteilsausgleich. Zum Beispiel mehr Zeit oder technische Hilfsmittel. Dank der Massnahme sollen Lernende von der Primarschule bis zur Universität zeigen, was sie fachlich wirklich können, ohne dass eine Behinderung ihre Leistung unnötig schmälert. Schilderungen von Praktikern und Zahlen aus einzelnen Kantonen zeigen, dass auf allen Schulstufen immer mehr Nachteilsausgleiche gewährt werden.

In letzter Zeit haben sich aber Stimmen gehäuft, die den Nachteilsausgleich kritisch beurteilen – auch, weil zunehmend Diagnosen wie eine Angststörung ins Feld geführt werden und Eltern versuchen können, ihren Kindern dank eines Nachteilsausgleichs einen strategischen Vorteil zu verschaffen, zum Beispiel bei einer Aufnahmeprüfung ins Gymi.

In der Tat zeigt die Forschung, dass Schüler und Studierende aus sozial privilegierten Schichten überdurchschnittlich stark von einem Nachteilsausgleich profitieren. Auf der Strecke bleiben zum Beispiel Kinder mit Migrationshintergrund. Sie sind dafür überdurchschnittlich oft von einer Lernzielreduktion betroffen. Diese herabgesetzte Anforderung erscheint auch noch als Tolggen im Zeugnis. Es ist paradox: Im Bemühen, der Diversität der Lernenden Rechnung zu tragen, werden mit dem Nachteilsausgleich neue Ungerechtigkeiten geschaffen.

Mehr zum Thema:

Mehr zum Thema: