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Leibstadt

Schluss mit Lärm und Littering: Leibstadt greift durch

In Leibstadt waren Vandalismus und Lärmbelästigungen in der Vergangenheit keine Seltenheit. Nun reagiert die Gemeinde und gibt ein Reglement für die Benützung der Schulanlangen und der Mehrzweckhalle heraus.

Eva Wanner

«Wir hatten in der Vergangenheit einige Fälle von Vandalismus und Lärmbelästigung», sagt Christian Burger, Gemeindeammann in Leibstadt. Weil Littering rund ums Schulareal sowie Schmierereien keine Seltenheit waren, reagierte die Gemeinde und beschloss, dass sich ab 21Uhr niemand mehr auf dem Pausenplatz aufhalten darf. Um dieses Verbot durchsetzen zu können, machte die Regionalpolizei Zurzibiet vermehrt Kontrollen.

Aber: «Es stellte sich heraus, dass gar keine rechtliche Grundlage bestand, um Jugendliche wegzuweisen oder zu büssen», sagt Ammann Burger. Deshalb hat die Gemeinde zusammen mit dem Kommandanten der Regionalpolizei Zurzibiet, René Lippuner, das Benützungsreglement der Mehrzweckhalle sowie der Schul- und Aussenanlagen angepasst (siehe Box). «Unser Reglement ist jetzt auch auf das der Regionalpolizei abgestimmt», so Burger.

Obwohl neu festgehalten ist, dass sich ab 21 Uhr niemand mehr auf dem Schulareal befinden darf: «Wo kein Kläger ist, ist kein Richter», meint der Leibstädter Gemeindeammann. Wenn sich Jugendliche also später auf dem Areal aufhalten, sich aber in normaler Lautstärke unterhalten, dann wird dies gemäss Burger kaum jemanden stören. «Sollten sie aber mit einem Ghetto-Blaster laut Musik hören, ist dies Lärmbelästigung und sie können, dank dem neuen Reglement, vom Platz gewiesen werden.»

Bis zu 300 Franken Busse

Während der Besprechungen war laut dem Gemeindeammann die Rede davon, die Mehrzweckhalle und Umgebung zur «suchtmittelfreien Zone» zu erklären. «Dies hätte Zigaretten und Alkohol eingeschlossen», so Burger. Man sei von dieser Idee wieder abgekommen. «Die Umsetzung wäre zu schwierig gewesen. Bei jeder Veranstaltung hätte man eine Sonderbewilligung gebraucht.»

Alkohol und Tabakkonsum bleiben in Leibstadt also erlaubt. Aber: Wer sich nicht an das neue Reglement hält, wird erst gemahnt. Wiederholungstätern können eine Anzeige und Bussen bis zu 300 Franken blühen.