Die Debatte über das EU-Paket dreht sich um die Souveränität. Kritiker der Abkommen warnen, dass sie unsere demokratischen Institutionen aushöhlen würden. Dort, wo die dynamische Rechtsübernahme gilt, könnten Parlament und Volk die EU-Entscheide bloss absegnen.
Gewiss dürfte die Schweiz EU-Recht ablehnen, wenn es ihren Interessen widerspräche. Doch würde sie sich damit Sanktionen seitens der EU aussetzen. Die Schweiz wäre also nicht mehr wirklich frei – so die Argumentation der Gegner.
Dieses Argument mag auf dem Papier stichhaltig erscheinen, doch es verwechselt Souveränität als juristische Fiktion mit Souveränität als Realität.
Im Universum der juristischen Fiktion ist das Argument schlüssig. Mit den neuen Abkommen muss die Schweiz EU-Recht übernehmen, sonst drohen rechtliche Ausgleichsmassnahmen. Ohne die Abkommen ist die Schweiz nicht verpflichtet, EU-Recht zu übernehmen, und die EU müsste diesen souveränen Entscheid akzeptieren. Diese Argumentationslinie vertrat beispielsweise Professor Paul Richli kürzlich in der NZZ.
Doch in der realen Welt wissen alle, dass es anders abläuft. Die EU-Mitgliedstaaten verteidigen ihre Interessen – wie jeder Staat – auch durch aussenpolitische Mittel, die den Schweizer Interessen widersprechen können. Drei jüngere Beispiele veranschaulichen diese Logik.
Erstens: 2014 entschied die EU, die Schweiz nicht in Horizon Europe und Erasmus+ einzubeziehen, nachdem die Schweiz zunächst beschlossen hatte, die Personenfreizügigkeit nicht auf Kroatien auszudehnen.
Zweitens: 2019 liess die EU die Börsenäquivalenz der Schweiz auslaufen, weil der Entwurf des Rahmenabkommens im Stillstand verharrte.
Drittens: 2021 erneuerte die EU die Anerkennung der Schweizer MedTech-Zertifizierung nicht, ebenfalls im Kontext des gescheiterten Rahmenabkommens.
In allen drei Beispielen ergriff die EU Massnahmen, gegen die die Schweiz kaum etwas tun konnte. Ob man diese nun Sanktionen, Nadelstiche oder Vergeltungsmassnahmen nennt, ist unerheblich. Letztlich bestimmt die EU allein, wer Zugang zu ihrem Binnenmarkt und zu ihren Programmen erhält. Solche Eingriffe mögen als willkürlich empfunden worden sein, waren aber vollkommen legal. Und selbst wenn sie es nicht gewesen wären: Unsere aktuelle Souveränität schützt kaum vor solchen Massnahmen.
Die Schweiz ist somit mit den aktuellen Bilateralen in keiner besseren Lage als mit den neuen Abkommen. In beiden Fällen bleibt ihr der Programm- und Marktzugang verwehrt oder geht verloren, wenn keine Vereinbarung mit der EU erzielt wird.
Welchen Unterschied in den Auswirkungen gibt es zwischen einer Gegenmassnahme als Rechtsinstrument und einer solchen als aussenpolitisches Instrument? Keinen. Bietet das aktuelle Regime mehr Handlungsspielraum als die neuen Abkommen? Kaum.
Im Gegenteil: Das EU-Paket verschafft der Schweiz zwei neue Instrumente, mit denen sie sich besser gegen willkürliche Massnahmen wehren kann.
Erstens dürften EU-Ausgleichsmassnahmen nur im Rahmen des betroffenen Abkommens oder eines anderen Binnenmarktabkommens ergriffen werden. EU-Programme wie Horizon Europe oder Erasmus+ gehören nicht dazu.
Zweitens könnte die Schweiz beim Schiedsgericht Beschwerde einreichen, falls die Gegenmassnahmen zu weit gehen und unverhältnismässig sind. Eine Massnahme wie jene gegen MedTech wäre im Rahmen des neuen Pakets schwieriger zu ergreifen als heute.
Diese Instrumente fehlen der Schweiz zurzeit. Demnach erhöhen die neuen Abkommen der Handlungsspielraum der Schweiz gegenüber der EU, um ihre Interessen zu verteidigen.
Selbstverständlich bleibt die Bedeutung von Souveränität und Rechtsstaat für die Schweiz unbestritten. In diesem Sinne sind die neuen Abkommen vorteilhaft, da sie die Rechtssicherheit der Schweiz durch ein Schiedsgericht und einen präziseren juristischen Rahmen stärken. Die faktische Handlungsfähigkeit, anstelle einer theoretischen Souveränität, würde damit gestärkt. Denn entscheidend ist letztlich die reale Auswirkung auf die Schweizer Gesellschaft.
Darius Farman ist Policy-Fellow Europa, beim Forum Aussenpolitik foraus
