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Schengen/Dublin: Bund und Kantone formalisieren Zusammenarbeit

Der Bund und die Kantone haben im Zusammenhang mit den Schengen-/Dublin-Abkommen eine Vereinbarung über eine Zusammenarbeit unterzeichnet. Die Vereinbarung war zuvor von allen 26 Kantonen genehmigt worden. Sie tritt am 1. April 2009 in Kraft.
Zusammenarbeit von Bund und Kantonen
Bild: Keystone

Ziel der Vereinbarung ist es, die Kantone in die komplexen und dynamischen Abläufe der Schengener Zusammenarbeit einzubeziehen und einen reibungslosen innerstaatlichen Verfahrensablauf zu gewährleisten, wie es in einer Mitteilung des Bundesamts für Justiz heisst. Es handle sich im Wesentlichen um eine Formalisierung der seit 2004 bestehenden Praxis.

In den Gemischten Ausschüssen und Arbeitsgruppen der EU, in denen die Schweiz ein Mitspracherecht hat, nehmen die Kantone an der Entwicklung des Schengen-/Dublin-Besitzstandes teil. Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sind sie auch involviert in den Prozess der Übernahme und Umsetzung von rechtlichen Weiterentwicklungen.

Die Schweiz hatte am 12. Dezember 2008 die operationelle Zusammenarbeit im Rahmen von Schengen/Dublin aufgenommen. Die Vereinbarung wurde von Bundespräsident Hans-Rudolf Merz und dem Präsidenten der Konferenz der Kantonsregierungen, Lorenz Bösch, anlässlich des so genannten Föderalistischen Dialogs unterzeichnet.