Die Sache schien im Januar entschieden: Niederlage für den Medienunternehmer Roger Schawinski. Jetzt beschäftigt sich aber erneut ein Gericht mit der Angelegenheit.
Schawinski hatte die Radiokonzession für das Gebiet Südostschweiz-Glarus nicht bekommen. Das Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen hiess eine Beschwerde der Südostschweiz Radio AG gut. Das Gericht stiess damit die Konzessionsvergabe des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation von Anfang 2024 um.
Das Departement sah Schawinskis Projekt im Vorteil. Verbunden damit wären rund drei Millionen Franken jährlich aus dem Gebührentopf der Medienabgabe.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied als letzte Instanz. Das Medienunternehmen Somedia sah sich mit seiner Radiostation im Ziel. Das Gericht führt derzeit jedoch ein Revisionsverfahren. Eingebracht hat das Gesuch Schawinskis Radio Alpin Grischa AG.
Schawinski macht einen Fehler des Gerichts geltend
Was ist eine Revision? Das ist ein ausserordentliches Verfahren. Es kann nur verlangt werden, wenn ein vom Gesetz festgeschriebener Grund angeführt wird. Zum Beispiel: Das Gericht hat «in den Akten liegende erhebliche Tatsachen aus Versehen nicht berücksichtigt». Schawinski führt in seinem Gesuch diesen Grund an.
Bei einer Revision geht es also um die Überprüfung, ob ein Gerichtsverfahren korrekt abgelaufen ist. Die Prüfung dreht sich um die Frage: Gibt es einen triftigen Grund, das ursprüngliche Verfahren wieder aufzunehmen?
Schawinski macht nun geltend, dass dem Bundesverwaltungsgericht ein Fehler unterlaufen sei. Das Gericht hatte sich gegen sein Gesuch entschieden, weil der geplante Radiosender «ein definiertes Mindestverhältnis der ausgebildeten zu den auszubildenden Programmschaffenden» nicht eingehalten habe.
Dieser Aspekt sei jedoch gemäss bisheriger Praxis des Bundesamts für Kommunikation bloss ein Selektions- und kein Ausschlusskriterium, kritisierte Schawinski nach dem Urteil – und Medienrechtler stimmten ihm zu.
Nun hält der Medienunternehmer in seinem Gesuch fest: Das Gericht habe irrtümlicherweise den vorgesehenen Programmleiter des Radiosenders nicht mitgezählt. Das ist Schawinski selber. Er sagt: «Dieses allein entscheidende Kriterium ist sowohl vom Bundesamt für Kommunikation als auch vom Gericht evidenterweise falsch beurteilt worden. Unser Konzessionsbegehren erfüllte also sämtliche Bedingungen – und es wurde vom zuständigen Departement als klar besser eingestuft als jenes des Konkurrenten.»
Rocco Maglio, Sprecher des Bundesverwaltungsgerichts, bestätigt auf Anfrage, dass in der Sache ein Revisionsverfahren hängig sei. «Das Bundesverwaltungsgericht ist derzeit in der Instruktionsphase: Das Gericht gibt den Parteien die Gelegenheit, sich zu äussern und ihre Standpunkte darzulegen.»
Eine Revision wird nicht von den gleichen Personen geführt, die für das Gerichtsverfahren zuständig waren. Das soll die Unbefangenheit in der Beurteilung gewährleisten.
Nur wenige Revisionsverfahren werden gutgeheissen
Silvio Lebrument, der Verwaltungsratspräsident von Somedia, scheint wegen der neuen Rechtsschritte nicht besorgt. Lebrument erklärt auf Anfrage: «Wir sehen keine Anzeichen für rechtliche Stolpersteine – entsprechend blicken wir auch dem Revisionsverfahren gelassen und optimistisch entgegen.»
Lebrument ergänzt: Nach dem eindeutigen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts und der vom Departement ausgestellten Radiokonzession für die Jahre 2025 bis 2034 habe Radio Grischa noch mehr Gas gegeben. «Besonders motiviert wurden wir durch die überwältigende Anzahl von Gratulationen und freudigen Rückmeldungen aus der Bevölkerung. Dies drückt sich auch in erfreulichen Hörerzahlen aus. Daran vermochte auch das Revisionsbegehren der Mitbewerber nichts zu ändern.»
Weist das Gericht ein Revisionsgesuch ab, bleibt das ursprüngliche Urteil bestehen. Eine Gutheissung bedeutet: Das ursprüngliche Verfahren wird wieder aufgenommen.
Wie oft kommt das vor? Die Statistik zeigt: Im vergangenen Jahr wurden am Bundesverwaltungsgericht 198 Revisionsgesuche gestellt. 174 von ihnen betrafen den Asylbereich. Das Gericht hiess nur 5 Gesuche gut.
Die Hürde für Roger Schawinski liegt also hoch. Er gibt sich unverzagt: «Ich habe in der Schweiz das Radiomonopol gebrochen, dann das Fernsehmonopol – jetzt geht es darum, das besonders hässliche Bündner Medienmonopol zu knacken. Es ist schlecht für die Demokratie.»