01.03.2010, 09:20 Uhr
updateAktualisiert: 10.12.2025, 10:22 Uhr
Der vierteljährlich erhobene Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen sank gemäss BWO-Angaben per 31. Dezember 2009 von 2,86 Prozent auf 2,80 Prozent. Da dieser Satz nicht auf oder unter den für eine weitere Anpassung relevanten Wert von 2,68 Prozent sank, wurde der Referenzzinssatz nicht angetastet.
Für die Mietzinse wird in der ganzen Schweiz seit dem 10. September 2008 auf einen einheitlichen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser trat an die Stelle des in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken.