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Schweiz

Raststätten dürfen ab 2021 wieder Alkohol ausschenken ++ Velofahrer können bei Rot rechts abbiegen ++ Busse droht, wer keine Rettungsgasse bildet

Der Ausschank von Alkohol ist auf Autobahnraststätten ab nächstem Jahr wieder gestattet. Das hat der Bundesrat entschieden. Wer keine Rettungsgasse bildet, wird neu gebüsst.

(rwa) Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Reihe von Verordnungsänderungen bei den Verkehrsregeln und der Signalisation verabschiedet, die nächstes Jahr in Kraft treten. Ziel sei es, den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit zu erhöhen, heisst es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Strassen. Der Bundesrat erfüllt damit auch Vorstösse aus dem Parlament.

Zu den weiteren Massnahmen zählt etwa, dass neu das Reissverschlussprinzip gilt, wenn auf einer Autobahn eine Spur reduziert werden muss. Andernfalls droht eine Ordnungsbusse. Gleiches gilt, wenn keine Rettungsgasse bildet. Neu ist es erlaubt, auf Autobahnen rechts an Fahrzeugen vorbeizufahren, wenn sich eine Kolonne bildet. Verboten bleibt dagegen Rechtsüberholen.

Änderungen gibt es auch für Velofahrer. Neu ist es erlaubt, an Ampeln bei rot rechts abbiegen, sofern das signalisiert ist. Kinder bis zum Alter von 12 Jahren dürfen zudem künftig auf dem Trottoir fahren, wenn es keinen Radweg oder Radstreifen gibt.