Katia Murmann
Am Dienstag oder Mittwoch wird Hanfbauer Bernard Rappaz zu Hause auf seinem Biohof in Saxon VS erwartet. Dort darf der 56-Jährige bis zum Urteil des Bundesgerichts, das Ende August erwartet wird, im Privat-Knast sitzen. «Die Ärzte wollen ihn in der ersten Woche, in der er wieder isst, noch überwachen», sagt Boris Ryser, ein enger Freund von Rappaz, dem «Sonntag».
Ryser wohnt seit Januar auf dem Hof von Bernard Rappaz. Ob er dort auch bleiben kann, wenn sein Freund unter Hausarrest steht, ist noch ungewiss. Derzeit arbeiten Polizei und Justiz im Wallis daran, den Hof des Hanfbauern in einen Privat-Knast zu verwandeln. Die Kosten dafür sind immens. Allein die Bewachung des Häftlings rund um die Uhr durch einen Polizisten oder einen Gefängniswärter kostet pro Stunde mindestens 100 Franken. Pro Tag macht das 2400 Franken. Investitionen wie die Installation von Videokameras, Spesen und weitere Sicherheitsmassnahmen nicht eingerechnet. Zum Vergleich: Ein Tag im Gefängnis kostet den Steuerzahler rund 350 Franken.
Freysinger fordert Aufstellung der Kosten
SVP-Nationalrat Oskar Freysinger ist empört: «So teuer war bisher kein anderer Häftling im ganzen Kanton!» Die SVP will nun gemeinsam mit CVP und FDP eine Interpellation im Staatsrat einreichen, die eine Aufstellung aller Kosten fordert, die durch Rappaz verursacht wurden.
Berechnungen des «Sonntags» zeigen, dass allein der Vollzug der Strafmassnahmen des Hanfbauern bisher mit mindestens 300000 Franken zu Buche schlägt. Nicht inbegriffen ist dabei die Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft. Tatsächlich dürften die Kosten für den Fall Rappaz mittlerweile bei mehr als einer Million liegen: Bereits 2006 bezifferte das Gericht in Martigny die Kosten für den Prozess gegen den Hanfbauern auf 145000 Franken. Darüber hinaus forderte es 500000 Franken Schadenersatz und Busse von dem Mann, der die Justiz in Sachen Hanf seit 1996 beschäftigt.
Auf seinen Forderungen blieb das Wallis allerdings sitzen: Mit Erfolg rekurrierte Rappaz dagegen bis vor Bundesgericht - obwohl er mit seinem Hanfanbau zu Hochzeiten einen Umsatz von 4Millionen Franken und einen Gewinn von mehr als 2 Millionen erwirtschaftet hatte. Das Bundesgericht erachtete die Geldforderung dennoch als viel zu hoch, schliesslich sei Rappaz heute praktisch mittellos.
Rappaz in den roten Zahlen
In der Tat hat der umtriebige Bauer im Januar 2007 Privatkonkurs angemeldet. Gegenüber dem Gericht gab er an, vom Verkauf von Früchten und Gemüse zu leben und damit pro Jahr ein Einkommen zwischen 10000 und 12000 Franken zu erwirtschaften. Sein Hof, der auf einen Wert von 385000 Franken geschätzt wird, ist mit Hypotheken von 190000 Franken belastet. Und auch die Bankkonten von Bernard Rappaz sind in den roten Zahlen.
Deshalb, so folgerte das Bundesgericht, könne der Kanton Wallis unmöglich mehrere hunderttausend Franken von Bernard Rappaz verlangen. Für die Kosten, die Rappaz mit seinem Kampf für den Hanf verursacht, muss also der Staat und damit die Allgemeinheit aufkommen.
Und auch für das tägliche Überleben ist Bernard Rappaz auf Unterstützung angewiesen. Wegen seiner Hungerstreiks und Haftstrafen kann er seit Jahren keiner geregelten Arbeit nachgehen. Deshalb hat sich ein Unterstützungskomitee für ihn gebildet. Allein in den letzten Monaten hat es 35000 Franken für den Hanfbauern gesammelt.