Raiffeisen-Affäre

Pierin Vincenz steht nächstes Jahr wieder vor dem Zürcher Obergericht – so sind die verwirrenden Wendungen der Justiz zu verstehen

Drei Jahre nachdem das Zürcher Bezirksgericht in der Raiffeisen-Affäre mit spektakulären Urteilen gegen den früheren Bankchef Pierin Vincenz und fünf weitere Beschuldigte für Schlagzeilen gesorgt hatte, blieb der grösste Wirtschaftsfall seit dem Swissair-Grounding zwischen den Instanzen stecken. Nach einem Machtwort des Bundesgerichts kann das Verfahren nun weitergehen.
Strafverteidiger Andreas Josephsohn.
Foto: zvg

Im Frühjahr 2022 verurteilte das Zürcher Bezirksgericht den früheren Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und vier weitere von insgesamt sieben Beschuldigten zu teilweise hohen Strafen. Es ging um ungetreue Geschäftsbesorgung und andere Delikte. Im Januar 2024 hob das Zürcher Obergericht das Urteil wegen «schwerwiegender Verfahrensfehler» auf und wies den Fall an die Staatsanwaltschaft zurück. Dagegen wehrte sich diese erfolgreich beim Bundesgericht, das den Entscheid des Obergerichts aufhob.

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
CHF 19.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
CHF 394.-