Im Frühjahr 2022 verurteilte das Zürcher Bezirksgericht den früheren Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und vier weitere von insgesamt sieben Beschuldigten zu teilweise hohen Strafen. Es ging um ungetreue Geschäftsbesorgung und andere Delikte. Im Januar 2024 hob das Zürcher Obergericht das Urteil wegen «schwerwiegender Verfahrensfehler» auf und wies den Fall an die Staatsanwaltschaft zurück. Dagegen wehrte sich diese erfolgreich beim Bundesgericht, das den Entscheid des Obergerichts aufhob.
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