Laien, die nach dem Dekret der Bischofskonferenz das "Alter und die Begabung" haben, können durch den vorgeschriebenen liturgischen Ritus für die Dienste des Lektors und des Akolythen, also etwa einem Ministranten, auf Dauer bestellt werden, wie es in der geänderten Passage des Kanonischen Rechts hiess.
Frauen können damit offiziell diese Dienste als Laien dauerhaft im liturgischen Dienst ausüben. In der vorangegangen Version des Gesetzes war noch von "männlichen Laien" die Rede. Dass Frauen etwa die Kommunion austeilen oder bei der Eucharistiefeier Lesungen vortragen, wurde jedoch schon länger praktiziert. Frauen können diese Ämter damit nicht mehr grundsätzlich verwehrt werden.
Beiden Geschlechtern die Möglichkeit zu geben, das Amt des Akolythen und des Lektors auszuüben, erhöhe die Anerkennung des wertvollen Beitrags, den so viele Laien, auch Frauen, leisten, schrieb das Oberhaupt der katholischen Kirche in einem Brief an den Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Luis F. Ladaria. (sda/dpa)