Das Bezirksgericht Lenzburg AG hatte den heute 35-jährigen Schweizer im März 2018 wegen vierfachen Mordes und zahlreicher anderer schwerer Delikte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und eine ordentliche Verwahrung sowie eine ambulante Therapie angeordnet. Der Verurteilte legte Berufung ein und verlangte einen Verzicht auf die Verwahrung.
Das Obergericht befragte nun nochmals die beiden psychiatrischen Gutachter - anerkannte Kapazitäten auf ihrem Gebiet. Beide diagnostizierten beim Beschuldigten eine Pädophilie sowie verschiedene Persönlichkeitsstörungen. Der eine hob die narzisstische Störung hervor, der andere die zwanghafte Störung.
Beide Gutachter waren sich einig, dass die Störungen behandelbar sind und der Täter auch therapiewillig sei. Es sei aber klar, dass ein deutlicher Behandlungserfolg erst nach vielen Jahren - nicht weniger als zehn bis 15 Jahren - eintreten dürfte.
Auf die klare Frage des Gerichtspräsidenten, ob der Beschuldigte als nicht therapierbar zu gelten habe, antworteten beide Gutachter mit einem klaren Nein. Eine dauerhafte Untherapierbarkeit wäre aber Voraussetzung für die Anordnung einer lebenslangen Verwahrung.
Das Urteil wird am Mittag eröffnet. (sda)