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Prozess

Beschuldigter will nicht in den Saal zurück

Vor dem Bezirksgericht Brugg AG hat am Montag die Hauptverhandlung zum Tötungsdelikt am Bruggerberg von 2019 begonnen. Nach rund einer halben Stunde Verhandlung durfte der Beschuldigte den Saal kurz verlassen. Danach weigerte er sich, zurückzukommen.
Bild: Wikipedia/CC BY 3.0

Der Gericht ordnete an, den 23-jährigen Schweizer vorderhand nicht mit Gewalt in den Saal zurückzuführen, sondern ihn erst mal in eine Zelle zu bringen. Der Verteidiger versuchte vergeblich, ihn umzustimmen. Laut Gerichtspräsident machte der Beschuldigte Angstzustände geltend. Die Verhandlung wurde vorerst ohne ihn weitergeführt.

Mehrere Opfer-Angehörige sagten unter Tränen zu einem Vorfall eine Woche vor dem Tötungsdelikt aus, den die Anklage als Mordversuch wertet. Damals soll der Beschuldigte den ein paar Jahre älteren Kollegen bei einer Bergwanderung im Tessin einen Steilhang hinunter gestossen haben.

Mit viel Glück überlebte der 24-Jährige nur leicht verletzt. Die Rega barg die beiden jungen Männer. Das Opfer rief die Eltern an und berichtete von dem Erlebnis.

Vermeintlich bester Freund

Er habe geglaubt, im ein paar Jahre jüngeren Beschuldigten "endlich einen guten Kollegen" zu haben, was die Familie für ihn gefreut habe. Die beiden hätten häufig zusammen etwas unternommen. Dabei habe meistens der Ältere die Rechnung gezahlt, so die Aussagen.

Nach dem Vorfall in den Bergen habe er den Eltern gegenüber gesagt, er glaube, sein Freund habe ihn gestossen. Der Gedanke sei aber allen völlig abwegig erschienen - ein "normaler Mensch", gar "ein bester Freund" würde so etwas doch gewiss niemals tun. Es sei deshalb nichts weiter unternommen worden.

Lebendig begraben

Zum Tötungsdelikt kam es am 7. April 2019. Der Beschuldigte und das spätere Opfer wanderten am Bruggerberg zu einer kleinen Höhle. Unter dem Vorwand einer Mutprobe brachte der Beschuldigte seinen Freund dazu, in die Höhle zu kriechen.

Dann rollte er einen grossen schweren Stein vor den Eingang und schüttete diesen auch noch mit weiteren Steinen und Erde zu. Anschliessend entfachte er ein Feuer und briet sich eine Cervelat. Das lebendig begrabene Opfer hatte keine Chance zu Überleben. Erst ein Jahr später wurden seine Überreste entdeckt.

Mehr als 16 Jahre gefordert

Die Staatsanwältin fordert eine Verurteilung wegen Mordes und versuchten Mordes. Angemessen sei eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren und vier Monaten. Zudem sei eine stationäre Massnahme anzuordnen. Die Anträge der Verteidigung sind noch nicht bekannt.

Aus Platzgründen findet die Verhandlung in einem Saal der Mobilen Polizei Aargau in Schafisheim AG statt. Die Verhandlung geht am Nachmittag mit der Befragung von zwei Experten weiter. Vorgesehen ist auch die Befragung des Beschuldigten. Für Dienstag sind die Plädoyers vorgesehen. Das Urteil soll am Donnerstagnachmittag eröffnet werden. (sda)