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Justiz

Luzerner Covid-Kredit-Betrüger muss ins Gefängnis

Das Kriminalgericht Luzern hat einen 42-jährigen Geschäftsmann, der sich im März 2020 mit falschen Angaben einen Covid-Sofortkredit von 500'000 Franken beschaffte, zu einer Freiheitsstrafe von 33 Monaten verurteilt. Neun Monate muss der Betrüger absitzen, 24 Monate werden zur Bewährung ausgesetzt.
Bild: KEYSTONE/URS FLUEELER

Die Nothilfe, für die der Bund geradestand, war für kleinere und mittlere Unternehmen bestimmt, die wegen der Pandemie in einen Liquiditätsengpass rutschten. Dies war bei der Firma des Beschuldigten nicht der Fall. Das Unternehmen, das Bauberatungen anbot, war schon zuvor in Schieflage geraten: es wurde betrieben, und Löhne konnten nur dank eines Darlehens bezahlt werden.

Trotzdem stellte der Geschäftsmann einen Kreditantrag. In diesem gab er zudem einen fast fünf Mal zu hohen Umsatz seines Unternehmens an, um an die maximale Nothilfe von 500'000 Franken zu kommen. Entgegen den Kreditbestimmungen, setzte er das Geld nicht für die laufenden Liquiditätsbedürfnisse ein, sondern gewährte damit ein Darlehen, beglich eine Rechnung beim Betreibungsamt, leaste vier Autos und zahlte sich und seinem Bruder einen überrissenen Lohn aus.

Skrupellos bereichert

Der Beschuldigte habe damit skrupellos den im März 2020 herrschenden Ausnahmezustand in der Schweiz ausgenutzt, um sich zu bereichern, stellte die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift fest.

Der Beschuldigte führte bereits zuvor ein Unternehmen. Dieses ging 2018 konkurs. Eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Buchhaltung gab es in beiden Firmen nicht. Bei seinem ersten Unternehmen verschleppte der Beschuldigte in der Folge zum Schaden der Gläubiger den Konkurs.

Das Kriminalgericht sprach den Beschuldigten wegen diesen Machenschaften des Betrugs, der Urkundenfälschung, der Misswirtschaft, der Unterlassung der Buchführung und der ordnungswidrigen Führung der Geschäftsbücher schuldig und verurteilte ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 33 Monaten. Der Geschäftsmann darf zudem fünf Jahre lang kein Unternehmen leiten.

Das Urteil ist rechtskräftig. Es ist im abgekürzten Verfahren zustande gekommen, das heisst der Beschuldige hatte die vom Staatsanwalt angebrachten Vorwürfe und die Strafe akzeptiert. (sda)