Der Bezirksrichter bestätigte den Strafbefehl, den die Staatsanwaltschaft gegen den Beschuldigten ausgestellt hatte. Er belegte ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je 30 Franken und einer Busse von 100 Franken. Zudem muss der Mann 1860 Franken Verfahrenskosten bezahlen.
Er hatte im Februar 2020 ein Bild mit einem Vers in einer Whatsapp-Gruppe publiziert, der mehrere hundert Personen angehörten, die fremdenfeindliche, sexistische und pornografische Inhalte austauschten. Das Kurzgedicht assoziierte einen bekannten türkischen Männernamen mit Sodomie.
Damit habe der Beschuldigte einer bestimmten Gruppe verbrecherische und sozial missbilligte Verhaltensweise zugewiesen. Sie sei in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabgesetzt worden, hielt die Anklage fest.
Der Verteidiger des Mannes, der vor Gericht die Aussage verweigerte, forderte einen Freispruch. Sein Mandant sei nicht der Täter. Andere Personen hätten Zugriff auf dessen Handy gehabt. Zudem seien die Beweise nicht verwertbar, da sie aus einer Strafuntersuchung aus Deutschland stammten.
Das Bezirksgericht sah das anders. Das am Freitag veröffentlichte Urteil ist rechtskräftig. (sda)