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Prozess

Heiratsschwindler-Verhandlung abgebrochen

Eine Mutter und ihr Sohn, die in der virtuellen und realen Welt Liebschaften vorgetäuscht und ihre Opfer finanziell geschädigt haben sollen, sind am Mittwoch nicht vor dem Kriminalgericht Luzern erschienen. Die Verhandlung wurde abgebrochen.
Bild: KEYSTONE/URS FLUEELER

Der Gerichtspräsident sagte, die beiden Beschuldigten hätten dem Gericht zwei gleichlautende Schreiben zukommen lassen, gemäss denen sie aus "subjektiver Unmöglichkeit" nicht am Prozess teilnehmen könnten.

Das Kriminalgericht entschied darauf, die Beschuldigten von der Polizei zum Prozess bringen zu lassen. Die Polizisten fanden die beiden Personen am Donnerstagmorgen an ihrem angeblichen Wohnort im Kanton Solothurn nicht vor. Es gebe auch kein Arztzeugnis, welches das Fernbleiben begründen könnte, erklärte der Gerichtspräsident.

Die beiden Verteidiger kennen nach eigenen Angaben den Aufenthaltsort ihrer Klientschaft nicht. Der Gerichtspräsident brach darauf die Verhandlung ab. Das Kriminalgericht wird nun über das weitere Vorgehen entscheiden. Erwähnt wurden von den Parteienvertretern als Möglichkeiten eine polizeiliche Ausschreibung, eine Dispensation oder ein Abwesenheitsverfahren.

"Romance Scam"

Der 34-jährige Sohn lebte zum Tatzeitpunkt in den Jahren 2016 bis 2018 von einer IV-Rente, seine 71-jährige Mutter ist AHV-Rentnerin. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, illegal Sexbilder und -videos verkauft zu haben und in Chats vorgetäuscht zu haben, die darstellenden Frauen zu sein.

Die Mutter soll sich ferner in zwei Fällen als Heiratsschwindlerin betätigt haben, der Sohn soll in einem Fall die moderne Version dieses Betrugs, das "Romance Scam", begangen haben. Er soll sich dabei in einem Chat mit Hilfe von Pornobildern als attraktive Frau ausgegeben, mit einem jungen Mann eine virtuelle Liebesbeziehung aufgebaut und von diesem Geld erbettelt haben. (sda)