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Wertvoller Fund

Goldbarren-Fund geht an Klingnau AG

Die von zwei Gemeindemitarbeitern beim Mähen einer Magerwiese im Juni 2012 gefundenen Goldbarren im Wert von 100'000 Franken gehen an die aargauische Gemeinde Klingnau. Der Eigentümer des Goldes konnte nicht ermittelt werden.
Der Eigentümer dieser Goldbarren konnte nicht ermittelt werden. Der Fund zweier Gemeindemitarbeiter von 2012 geht nun an die Gemeinde Klingnau.
Bild: Keystone

Wie die Regionalpolizei Zurzibiet am Montag mitteilte, hatten sich kurz vor Ablauf der fünfjährigen Frist diverse mögliche Besitzer des Goldes oder Teilen davon gemeldet. Umfangreiche Ermittlungen hätten jedoch ergeben, dass das Gold niemandem zugeordnet werden könne.

Weil der rechtmässige Eigentümer nicht eruiert werden konnte, geht der aussergewöhnliche Fund nun an die Gemeinde. Gemäss Zivilgesetzbuch geht eine Fundsache an den Finder - wenn sich innerhalb einer Frist von fünf Jahren der rechtmässige Eigentümer nicht meldet.

Finderlohn versprochen

Der Bauamtsleiter und ein Lehrling hatten die Goldbarren mit einem Gesamtgewicht von 2,5 Kilogramm am 28. Juni 2012 während ihrer Arbeitszeit in einem Plastiksack gefunden. Die Goldbarren waren in weisses Seidenpapier eingewickelt und mit Klebeband umwickelt gewesen. Das Päckchen lag im hohen Gras hinter einem Strauch.

Weil die beiden Gemeindemitarbeiter zum Zeitpunkt des Fundes in einem öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis standen, gehen die Goldbarren gemäss Obligationenrecht an ihren Arbeitgeber, also an die Gemeinde Klingnau.

Die beiden ehrlichen Finder sollen gemäss Gemeinderat nach gängiger Praxis zehn Prozent des Fundwerts erhalten. Am kommenden Freitag werden die Goldbarren an den Gemeinderat übergeben. Klingnau liegt an der schweizerisch-deutschen Rheingrenze im Bezirk Zurzach.

Die Aargauer Justizbehörden betrieben einigen Aufwand, um die Hintergründe des Goldfundes zu erhellen. Auf der Suche nach dem Goldbarren-Eigentümer hatten Spezialisten bei der kriminaltechnischen Untersuchung einen Fingerabdruck entdeckt.

Der Abdruck führte gemäss Staatsanwaltschaft zu einem Bosnier, der zur Zeit des Goldfundes wegen Widerhandlung gegen das Ausländergesetz im Gefängnis sass. Es liess sich nicht nachweisen, dass es sich bei den Goldbarren um Deliktsgut handelt. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits 2015 zwei Strafverfahren eingestellt. (sda)