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Schweiz [News Service]

Organspende soll nicht mehr an Zustimmung gebunden sein

Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, soll dies neu festhalten müssen. Das schlägt der Bundesrat vor. Anders als die Organspende-Initiative möchte er die Angehörigen einbeziehen.
Eine Niere vor der Transplantation. Die Warteliste für lebensrettende Organe ist hierzulande lang. Das soll sich nun ändern. (Keystone)

(rwa) In der Schweiz warten viele Menschen auf ein rettendes Organ. Die Organspendezahlen konnten zwar seit 2013 schrittweise erhöht werden. Im europäischen Vergleich sind sie jedoch noch immer tief. Die Initiative «Organspende fördern - leben retten» verlangt, dass grundsätzlich jede Person als potenzielle Organspenderin gilt, ausser sie hat sich zu Lebzeiten dagegen entschieden. Der Bundesrat unterstützt zwar das Anliegen, möchte aber weniger weit gehen.

Am Mittwoch hat er einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative verabschiedet. Darin schlägt er eine erweiterte Widerspruchslösung vor, in der die Angehörigen einbezogen werden müssen. Diese können auch in Zukunft eine Organspende ablehnen, wenn es dem Willen der verstorbenen Person entspricht, wie es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) heisst.

Heute gilt hierzulande die Zustimmungslösung. Eine Spende kommt in Frage, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten dazu zugestimmt hat. Liegt keine Willensäusserung vor, werden die Angehörigen angefragt. In dieser schwierigen Situation werde eine Spende in rund 60 Prozent der Fälle abgelehnt, schreibt das BAG weiter. Dies stehe im Widerspruch zu verschiedenen Umfragen, wonach eine Mehrheit der Bevölkerung der Organspende grundsätzlich positiv gegenüberstehe.

Nicht rütteln will der Bundesrat an den Voraussetzungen für eine Spende: Organe spenden können nur Personen, die im Spital einen Hirntod infolge Hirnschädigung oder Kreislauf-Stillstand erleiden. Verstirbt jemand zu Hause oder ausserhalb des Spitals, ist eine Organspende nicht möglich.