Im Kanton Genf gelten die Einschränkungen des öffentlichen Lebens bis zum 29. März, wie der Genfer Staatsrat am Montag bekannt gab.
Ab 18 Uhr müssen wie bereits im Tessin, in Graubünden, im Kanton Basel-Landschaft sowie in Neuenburg und im Jura Restaurants, Bars und Geschäfte schliessen. Hauslieferdienste sind möglich, sofern die Vorschriften des Distanzhaltens respektiert werden.
Als erster Kanton überhaupt hat Genf zudem Versammlungen mit mehr als fünf Personen verboten.
Geöffnet bleiben Geschäfte, die der Grundversorgung dienen. Dazu gehören Lebensmittelläden, Apotheken, Drogerien, Tankstellen sowie Bank- und Postschalter.
Angesichts der Entwicklung der Coronavirus-Pandemie hat am Montagmittag auch der Walliser Staatsrat für das gesamte Kantonsgebiet bis auf Weiteres die aussergewöhnliche Lage verhängt.
Alle gastronomischen Einrichtungen werden ab Montag um 18.30 Uhr für die Öffentlichkeit geschlossen, ebenso wie Geschäfte, Läden und Märkte, mit Ausnahme derer, die Lebensmittel oder Güter für den Grundbedarf verkaufen. Öffentliche oder private Veranstaltungen und Versammlungen sind verboten.
Gottesdienste und alle öffentlichen und privaten Kurse, sowohl für Gruppen als auch für Einzelpersonen, sowie Aktivitäten im Zusammenhang mit persönlichen Dienstleistungen wie etwa Kosmetik werden eingestellt. Die Hotels sind ab Dienstagabend geschlossen. (sda)