Das Freihandelsabkommen und das Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und der Schweiz verbieten die gezielte Unterstützung einzelner Unternehmen, sofern dadurch der Handel beeinträchtigt wird. Dazu gehören etwa Subventionen und Steuervergünstigungen. Von diesem Verbot ausgenommen sind Beihilfen, die ein öffentliches Interesse wie den Umweltschutz oder die Förderung benachteiligter Regionen verfolgen.
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