Gastbeitrag, Teil 6

Neue EU-Verträge: Darf die Schweiz Unternehmen noch gezielt unterstützen?

Staatliche Beihilfen sind ein beliebtes Mittel in der Wirtschaftspolitik, doch sie verzerren den Markt. Deshalb sind sie in der EU stark reguliert. Schon jetzt finden sich solche Regeln auch in Abkommen mit der Schweiz. Nun wird die Schweiz verpflichtet, diese Regeln auch in weiteren Bereichen anzuwenden und ein Kontrollsystem einzurichten.
Unterstützungsmassnahmen für die erneuerbaren Energien sollen möglich bleiben: Solarpanels bei der Solarstrasse in Winterthur.
Foto: Gaetan Bally / Keystone

Das Freihandelsabkommen und das Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und der Schweiz verbieten die gezielte Unterstützung einzelner Unternehmen, sofern dadurch der Handel beeinträchtigt wird. Dazu gehören etwa Subventionen und Steuervergünstigungen. Von diesem Verbot ausgenommen sind Beihilfen, die ein öffentliches Interesse wie den Umweltschutz oder die Förderung benachteiligter Regionen verfolgen.

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