Asylsuchende, die ausgeschafft werden, müssen seit letztem Oktober zu einem Coronatest antraben. Sie können auch gegen ihren Willen gezwungen werden. Daran wird sich auch in absehbarer Zukunft nichts ändern. Der Nationalrat hat am Donnerstag die Testpflicht bis Sommer 2024 verlängert – auf Drängen des Bundesrates.
Nach Ansicht der Landesregierung hat sich die Pandemiesituation zwar stabilisiert. Allerdings verlangen die wichtigsten Heimat- und Dublin-Staaten wie auch Fluggesellschaften weiterhin den Nachweis eines negativen Coronatests. Damit die Kantone ihre Vollzugsaufgaben erfüllen könnten, müsse die gesetzliche Grundlage verlängert werden. Der Bundesrat wertet die Testpflicht als Erfolg. Seither konnten 146 Menschen ausgeschafft werden.
Anti-Folterkommission lehnt Testpflicht ab
Gegen die Verlängerung stellte sich im Nationalrat einzig die Ratslinke. Die Testpflicht stelle einen schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar, betonte Céline Widmer (SP/ZH). Bestätigt sieht sie sich durch die Einschätzung der Anti-Folterkommission. Diese war – gestützt auf die Beobachtung konkreter Fälle – zum Schluss gekommen, dass die Testpflicht unangemessen sei.
Diese Argumente verhallten ungehört in der grossen Kammer. Der Vollzug abgewiesener Asylsuchender gestalte sich schwierig, lautete der Tenor in den bürgerlichen Reihen. Um eine Ausschaffung zu verhindern, verweigerten immer wieder Menschen einen Test. Deshalb sei eine Testpflicht angezeigt. (rwa)