Zwei Jahre Gefängnis auf Bewährung: Im Schnellverfahren hat das Strafgericht in Malta Anfang Woche einen Schweizer wegen sexueller Belästigung verurteilt. Der Anwalt des Mannes hatte vor Gericht behauptet, bei seinem Mandanten handle es sich um eine «politisch exponierte Person», und setzte mit Erfolg durch, dass die Identität des Verurteilten deshalb – anders als in Malta üblich – geheim bleibt.
Recherchen zeigten: Bei dem Mann handelt es sich um einen Autohändler aus dem Tessin, Mitglied der Mitte-Partei. Er hatte vergangenes Jahr für den Gemeinderat von Ascona kandidiert – vergebens. Das war's mit der politischen Karriere.
Mann sei in Mitte «nicht mehr willkommen»
Nun ist er auch seine Parteimitgliedschaft los. Angesichts der Schwere der gestandenen Taten sei die Person «in der Partei nicht mehr willkommen», teilt die Mitte Ascona mit. Man verurteile solche Verhaltensweisen oder Straftaten, die in völligem Widerspruch zu den Werten der Partei stünden. Auch die Mitte Tessin hat in einem Communiqué Stellung bezogen und den Parteiausschluss durch die lokale Sektion gefordert.
Der 59-jährige Mann hatte vergangenen Sonntag gemäss Gerichtsurteil eine Reinigungskraft eines Fünfsternhotels nackt in seinem Zimmer überrumpelt. Als die Frau fliehen wollte, versuchte er sie daran zu hindern und sie zu küssen. Vor Gericht erklärte er sich in allen Punkten geständig, weshalb er umgehend verurteilt wurde.
Nun aber kündigen die Schweizer Anwälte des Mannes gegenüber «La Regione» an, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen. Die Anschuldigungen seien erfolgt, um ihn zu erpressen. Er habe ein Geständnis abgelegt, weil er wegen seines angeblich schlechten Gesundheitszustands möglichst rasch in die Schweiz habe zurückkehren wollen. Inzwischen bestreitet er die Tat.
