
Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht haben die Stromproduzentin Alpiq, das bernische Energieunternehmen BKW, die Elektrizitäts-Gesellschaft Laufenburg (EGL) und das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) eingereicht. Die Nordostschweizerischen Kraftwerke (NOK) verzichteten darauf.
Die Regulierungsbehörde ElCom hatte die Stromproduzenten Anfang März dazu verknurrt, die Endverbraucher-Tarife für das laufende Jahr neu zu berechnen. Damit sollten die angekündigten Erhöhungen der Strompreise um 40 Prozent gemildert werden.
Streitpunkt bei der Berechnung der Tarife waren die sogenannten Systemdienstleistungen (SDL). Nach der Verfügung der ElCom müssten diese von Kraftwerken mit einer Produktion von über 50 Megawatt übernommen werden.
Die Stromproduzenten wollen vom Bundesverwaltungsgericht nun klären, ob die SDL nicht den Stromempfängern auferlegt werden dürfen. Dabei geht es um hohe Summen. Im Falle der Alpiq entstehen gemäss der Stromgesellschaft Mehrkosten in der Grössenordnung eines "höheren zweistelligen Millionenbetrags".
Die Überlandnetzbetreiberin Swissgrid hatte am Dienstag Beschwerde gegen die Verfügung der ElCom eingereicht. Die Frist für Beschwerden gegen die Verfügung läuft in den nächsten Tagen ab.