Der Bundesrat hat am Mittwoch ein Sozialversicherungsabkommen gutgeheissen und Bundespräsident Alain Berset zur Unterzeichnung ermächtigt. Das Abkommen tritt in Kraft, wenn die Parlamente beider Staaten es genehmigt haben.
Inhaltlich entspricht es den anderen von der Schweiz abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen, wie das Innendepartement (EDI) schreibt. Es koordiniert insbesondere die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge der Vertragsstaaten, in der Schweiz also die AHV und IV.
Das Abkommen ermöglicht die Auslandzahlung der Renten an Staatsangehörige Kosovos. Es sieht zudem eine Klausel zur gegenseitigen Unterstützung bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbräuchen vor.
Das mit dem früheren Jugoslawien abgeschlossene Sozialversicherungsabkommen wird im Verhältnis zu Kosovo seit dem 1. April 2010 nicht mehr angewendet. Kosovo ist der einzige Nachfolgestaat Jugoslawiens, mit dem keine vertraglichen Beziehungen zu den Sozialversicherungen bestehen.
Deshalb erhalten kosovarische Staatsangehörige derzeit schweizerische AHV- und IV-Renten nichts ins Ausland ausbezahlt. Vor kurzem hatte der Bundesrat die Botschaft zu Sozialversicherungsabkommen mit Serbien und Montenegro verabschiedet.