Die Tat sei «besonders heimtückisch und skrupellos» gewesen, sagt der Oberrichter im Mordfall von Könizbergwald. Doch bis heute behauptet die Mutter des achtjährigen Opfers unschuldig zu sein. Das Berner Obergericht sieht das aber anders und kommt zum Schluss: Es muss die Mutter gewesen sein, schreibt die «Berner Zeitung».
Das Regionalgericht hatte die Mutter bereits im Juni 2024 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dagegen legte diese Berufung ein, der Fall landete vor dem Obergericht.
Dieses spricht die Mutter nun ebenfalls schuldig und verurteilt sie zu 18 Jahren Freiheitsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Das dürfte wohl passieren: Gemäss dem Verteidiger der Mutter könne «der Schuldspruch so nicht akzeptiert werden», wie er gegenüber dem «Blick» sagt.
Keine Beweise, dafür viele Indizien
Die Tat geschah bereits vor drei Jahren. Am 1. Februar 2022 wurde die Leiche des Mädchens am Abend in einem Waldstück nahe der Siedlung Papillon in der Berner Vorortsgemeinde Köniz gefunden. Bereits am Folgetag wurde die Mutter des Mädchens festgenommen.
Zwar gibt es für die Tat keine Beweise, die Staatsanwaltschaft stützte sich in ihrer Anklage jedoch auf sechzehn Indizien. Einer der wichtigsten Hinweise ist die Tatwaffe. An einem 8 Kilogramm schweren Stein fand man Blut und Haare des Mädchens. Zudem stellte man eine DNA-Mischspur der Mutter sicher. Mit dem Stein soll die Frau ihre Tochter erschlagen haben.
Die Mutter behauptete, zur mutmasslichen Tatzeit zu Hause gewesen zu sein. Zeugenaussagen und Handyauswertungen widerlegten jedoch ihre Aussage. Ein 12-Jähriger soll Mutter und Tochter um zirka 17 Uhr gesehen haben, wie sie Richtung Wald liefen. Die Handyauswertungen des Jungen belegten, dass sich dieser um die besagte Zeit draussen befand. Das Handy der Täterin lag währenddessen in der Wohnung und spielte Musik.
Diesen Faktor wertet die Staatsanwaltschaft als Indiz, dass sich die Mutter damit ein Alibi verschaffen wollte. Was darauf schliessen lässt, ist die Tatsache, dass während rund einer Stunde das Handy kein einziges Mal entsperrt wurde.
Motiv bleibt unklar
Als weiteres Indiz gilt der Fundort des Mädchens. Es wurde in einem Dickicht bei einer Hütte aus Ästen, die Mutter und Tochter eine Woche zuvor gemeinsam gebaut hatten, entdeckt. Nur sie kannten den genauen Standort des «Versteckli», wie es die Mutter bezeichnete.
Die Richter gehen gemäss ihren Ermittlungen nicht von einer Dritttäterschaft aus.
Was die Mutter dazu bewegte, ihre Tochter zu töten und wie sie bei der Planung vorging, konnte bisher nicht geklärt werden. Das Obergericht geht aufgrund der Beweislage davon aus, dass die Mutter spontan gehandelt hat. Deshalb lautet das Urteil nicht lebenslänglich.

