Eddy Schambron
Die 25-jährige Sadete Bislimi, Staatsbürgerin von Serbien-Montenegro, ist integriert, spricht Schweizer Mundart und hat den schriftlichen Einbürgerungstest der Gemeinde mit 25 von 30 möglichen Punkten hinter sich gebracht. Es ist auch davon auszugehen, dass die Einbürgerungskommission die Zusicherung des Schweizer Bürgerrechts befürwortet hat.
Aber am 29. März teilte der Gemeinderat Muri der Gesuchstellerin mit, dass er beschlossen hat, ihr Einbürgerungsgesuch nicht der Einwohnergemeindeversammlung vorzulegen. Ihr Eintrag im «Vollautomatisierten Strafregister» (Vostra) bewirke, dass «eine Weiterbearbeitung des Gesuchs nicht möglich ist».
Rückzug nahegelegt
Gemäss einer Weisung des Departementes Volkswirtschaft und Inneres sei es nicht möglich, einer Ausländerin oder einem Ausländer mit einem solchen Eintrag das Gemeindebürgerrecht zuzusprechen, erklärt Gemeindeschreiber Erich Probst. Der Gemeinderat habe Sadete Bislimi deshalb nahegelegt, ihr Gesuch zurückzuziehen. Sie verzichtet allerdings auf den Rückzug, weil sie den Grund für die Ablehnung nicht nachvollziehen kann.
Sadete Bislimi versäumte es 2004, ihren finanziellen Verpflichtungen im Zusammenhang mit ihrem Auto nachzukommen. Deshalb zog die Polizei die Nummernschilder ein und machte eine Strafanzeige. «Ich hatte damals aus beruflichen Gründen den Kopf voll anderer Gedanken», erklärt die Detailhandelsangestellte ihre Versäumnisse. Sie zahlte die Busse von 200 Franken plus 50 Franken Staatsgebühr und 30 Franken Kanzleigebühr – und damit war für sie die Sache erledigt.
Strafregisterauszug ist blank
Die Bewährungsfrist ist abgelaufen, ihr Strafregisterauszug blank. Aber im Vostra ist die Busse noch vermerkt und hat nun dazu geführt, dass der Gemeinderat Muri im Büchlein zur Gemeindeversammlung feststellt, «dass die Gesuchstellerin die Rechtsordnung missachtete». Sadete Bislimi ist empört: «Jetzt meinen die Leute, ich hätte was weiss ich für ein Verbrechen oder grobes Vergehen gemacht.»
Weisung besteht nicht
Pikant: Die Weisung, auf die sich der Gemeinderat Muri beruft, besteht gar nicht, wie Willi Heussler, Leiter Bürgerrecht und Personenstand im Departement Volkswirtschaft und Inneres, festhält. «Es entzieht sich unserer Kenntnis, weshalb die Gemeindebehörden von Muri zu dieser Annahme kommen.» Hingegen müsse der Privatauszug aus dem Strafregister blank sein, damit eine Einbürgerung stattfinden könne. «Wenn der Privatauszug blank ist, stellt ein Eintrag über eine Verurteilung im Vostra keinen absoluten Ablehnungsgrund dar.» Der Vostra-Eintrag könne jedoch im Rahmen der Gesamtwürdigung der Eignung zur Einbürgerung eine Rolle spielen.