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CS-Krise

Mit der Abwahl von GLP-Fischer und FDP-Bauer kommt es in der CS-PUK zu zwei Vakanzen – wer rückt nach? 

Die Abwahl von GLP-Nationalrat Roland Fischer und FDP-Ständerat Philippe Bauer kommt zu einem ungünstigen Zeitpunkt: Inmitten der Untersuchungen zur Notübernahme der CS durch die UBS scheiden sie als Mitglieder der parlamentarischen Untersuchungskommission aus.
FDP-Ständerat Philippe Bauer und GLP-Nationalrat Roland Fischer müssen ihre Plätze im Bundeshaus räumen.
Bild: Bilder: Keystone

Der Wahlsonntag hat zahlreiche amtierende Parlamentarier zu Abgewählten gemacht. Unter ihnen befinden sich auch zwei Mitglieder der Parlamentarischen Untersuchungskommission zur CS, kurz PUK. Während Roland Fischer den einzigen Luzerner GLP-Sitz im Nationalrat nicht verteidigen konnte, wurde FDP-Ständerat Philippe Bauer in Neuenburg von SP-Mann Baptiste Hurni von seinem Posten verdrängt.

Die Abwahl der beiden PUK-Mitglieder kommt zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt: Die 14-köpfige Kommission – angeführt von Mitte-Ständerätin Isabelle Chassot – befindet sich inmitten der Untersuchungen der Vorgänge, die am 19. März dieses Jahres zur Notübernahme der CS durch die UBS führten. Nun stellen sich organisatorische Fragen: Wer ersetzt die beiden Abgewählten? Bleibt die parteipolitische Zusammensetzung der PUK bestehen? Und wie lange nehmen Bauer und Fischer noch an den Sitzungen teil?

Es gilt, zwei neue Mitglieder zu wählen

Eindeutig beantworten lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nur die letzte Frage. Wie die Parlamentsdienste bestätigen, werden Roland Fischer und Philipp Bauer noch bis zum Ende ihrer Amtsdauer an den Sitzungen der CS-PUK teilnehmen – also bis zum 3. Dezember. Weil die Kommission gemäss dem Bundesbeschluss des Parlaments aus «je sieben Mitgliedern des Nationalrates und des Ständerates» bestehen muss, kommt es zu Nachwahlen.

Wie die restlichen Kommissionen werden auch die vakanten Posten in der PUK nach der Vereidigung zu Beginn der neuen Legislatur besetzt – voraussichtlich in der zweiten Woche der Wintersession. Die Fraktionen können im Vorfeld ihre Nachfolgerin oder ihren Nachfolger für Bauer beziehungsweise Fischer nominieren und stellen einen Antrag. Gewählt werden die beiden neuen PUK-Mitglieder dann vom Büro ihres Rates. Wie aus dem Bundesbeschluss hervorgeht, ist bei der Besetzung der vakanten Sitze «gegebenenfalls auch eine Veränderung der Fraktionsstärke zu berücksichtigen».

Ständerätin Isabelle Chassot (Mitte/FR) präsidiert die Parlamentarische Untersuchungskommission zur CS.
Bild: Bild: Anthony Anex/Keystone

Bleibt die Zusammensetzung parteipolitisch gleich, könnte GLP-Nationalrat Martin Bäumle die Nachfolge von Fischer antreten. Der Zürcher hat bereits im Frühsommer signalisiert, dass er gerne in der PUK Einsitz nehmen würde. Wie einer Mitteilung der Partei vom vergangenen Juni zu entnehmen ist, hat er sich damals freiwillig zugunsten von Fischer zurückgezogen: Die beiden Interessenten der Grünliberalen Fraktion hätten sich «einvernehmlich» auf dessen Kandidatur geeinigt.

Bei den Freisinnigen ist die Ausgangslage weniger klar. Die Partei teilt auf Anfrage mit, dass sie die Vakanz voraussichtlich an der nächsten Fraktionssitzung behandeln werde. Infrage für die Nachfolge Bauers kommt etwa der Bündner Anwalt und FDP-Ständerat Martin Schmid.

Bauer untersucht auch die Corona-Leaks

Mit der Abwahl von Philippe Bauer verliert eine weitere innerparlamentarische Arbeitsgruppe ihren Chef: Der Neuenburger Anwalt präsidiert derzeit jene Arbeitsgruppe der Geschäftsprüfungskommission, welche seit Ende Januar die Corona-Leaks untersucht. Im Fokus stehen die Indiskretionen aus dem Innendepartement von Alain Berset im Zusammenhang mit Bundesratsentscheiden während der Coronapandemie. Allerdings ist gut möglich, dass Bauer und sein Team ihre Arbeiten noch vor der Vereidigung des neuen Parlaments abschliessen. Bestätigen will Bauer das nicht – er sagt nur so viel: «Die Legislatur ist noch nicht zu Ende.»

In den nächsten Monaten finden Anhörungen statt

Die CS-PUK hat ihre Arbeit im Juli aufgenommen. Sie hat vom Parlament den Auftrag erhalten, «die Geschäftsführung der relevanten Behörden auf ihre Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit im Kontext der CS-Notfusion zu untersuchen und den eidgenössischen Räten darüber Bericht zu erstatten».

Zu diesem Zweck hat die 14-köpfige Arbeitsgruppe Anfang September ein Untersuchungskonzept verabschiedet. Seither wertet die Kommission die relevanten Dokumente aus und hört Vertreterinnen und Vertreter der Bundesbehörden an – darunter Personen aus dem Bundesrat, dem Finanzdepartement, der Finanzmarktaufsicht und der Nationalbank. Diese Phase soll zum Beginn der Frühlingssession im kommenden Jahr abgeschlossen werden, heisst es in einer Mitteilung. Die Ergebnisse sowie Empfehlungen will die PUK dann in einem Schlussbericht festhalten.