Wohnen

Vermieter streichen die Segel: Ein Vorstoss wollte Mieterhöhungen vereinfachen – jetzt wird er abgeschrieben

Mit mehreren Vorstössen wollte der Hauseigentümerverband das Mietrecht zu seinen Gunsten anpassen. Zwei davon scheiterten an der Urne. Nun geben die Bürgerlichen auch bei der Erhöhung von Mietzinsen an die Quartierüblichkeit auf.
Wie hoch dürfen Mieten sein? Im Parlament ist ein Vorstoss der Hauseigentümer gescheitert (im Bild: Überbauung «Schlüssel» in Brugg AG).
Foto: Claudia Meier/CH Media

Vermieter dürfen die Mietzinsen künftig nicht einfacher erhöhen. Die Rechtskommission des Nationalrats hat am Freitag einstimmig beschlossen, einen entsprechenden Vorstoss abzuschreiben. Dieser hätte es Hauseigentümern erleichtert, die Mieten – sowohl in laufenden Mietverträgen als auch bei Mieterwechseln – an die im gleichen Quartier oder Ort verlangten höheren Mietzinse anzupassen.

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